Teslas Fahrassistent FSD (Supervised) hat sich in Brüssel in mehr als der Hälfte der untersuchten Tempo-30-Abschnitte nicht an das Limit gehalten. Zu diesem Ergebnis kommt die belgische Initiative Johanna.be in einem Bericht vom 24. September 2026. Das Timing ist brisant: Am 6. Oktober stimmen die EU-Mitgliedstaaten darüber ab, ob das System in der gesamten Union genutzt werden darf, also auch in Deutschland.

Johanna.be ist ein gemeinnütziger Verein aus Brüssel, der sich für Fußgänger und Radfahrer einsetzt. Die Ergebnisse gingen nach Angaben der Initiative bereits am 7. September an die zuständigen Behörden in den Niederlanden und in Flandern, also noch vor der Veröffentlichung.

Was hat die Initiative festgestellt?

Mitarbeiter der Initiative waren im Juli drei Tage lang mit einem Tesla unterwegs, bei dem FSD (Supervised) aktiv war. Insgesamt kamen etwa 400 Kilometer zusammen. Gefahren wurde gezielt dort, wo niedrige Limits gelten, weil Fußgänger und Radfahrer an solchen Stellen am stärksten gefährdet sind.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

SituationErlaubtBeobachtung laut Johanna.be
Tempo-30-Zone30 km/hin 55 % der Abschnitte zu schnell
Tempo 30, Durchschnitt bei Überschreitung30 km/h44 km/h
Wohnstraße (woonerf)20 km/hin 42 % der Messpunkte zu schnell
FahrradstraßeRadfahrer nicht überholenwiederholte Überholversuche
Anzeige im Display30 km/hhäufig 50 km/h angezeigt

Besonders auffällig ist der letzte Punkt. In einem Großteil der Tempo-30-Zonen blendete das Fahrzeug dem Fahrer ein Limit von 50 km/h ein, obwohl dort 30 gilt. Wer sich auf diese Anzeige verlässt, wird also systematisch in die falsche Richtung gelenkt.

Es gibt aber auch Positives: Gegenüber Fußgängern und Radfahrern verhielt sich das System nach Einschätzung der Initiative meist vorsichtig und ließ ihnen oft von sich aus den Vortritt.

Warum sind 14 km/h mehr so relevant?

Der Bericht verweist auf Daten der Weltgesundheitsorganisation. Demnach ist das Risiko, dass ein Fußgänger bei einem Aufprall mit 44 km/h stirbt, fast sechsmal so hoch wie bei 30 km/h. Brüssel hat Tempo 30 nicht ohne Grund in weiten Teilen der Stadt zur Regel gemacht. Ein Assistenzsystem, das dort regelmäßig schneller unterwegs ist, arbeitet genau gegen dieses Ziel.

Tesla hat nach Angaben von Electrek zuvor eigene Daten vorgelegt, laut denen FSD-Fahrzeuge nicht übermäßig schnell fahren und sich am umgebenden Verkehr orientieren. In einer Stadt, die das Limit gerade wegen zu schneller Autofahrer gesenkt hat, ist dieses Argument allerdings schwach.

Wer haftet bei einem Verstoß?

FSD (Supervised) ist kein autonomes Fahren. Rechtlich handelt es sich um ein Assistenzsystem der Stufe 2. Die niederländische Zulassungsbehörde RDW betont in ihrer Erläuterung, dass der Fahrer unterstützt wird, aber verantwortlich bleibt und jederzeit eingreifen muss. Die Hände müssen nicht am Lenkrad liegen, der Fahrer muss aber sofort übernehmen können. Stellt das System zu wenig Aufmerksamkeit fest, warnt das System und kann sich vorübergehend abschalten.

Für die Praxis heißt das: Fährt der Wagen mit aktivem FSD zu schnell, ist das ein Verstoß des Fahrers. Das würde auch in Deutschland gelten, falls das System hier freigegeben wird.

Wie ist der Stand in Europa und in Deutschland?

Tesla FSD (Supervised) in Europa: Stand vor der EU-Abstimmung
Grafik: dasTECHNO · Daten: RDW, KBA via insideTesla, Electrek, AUTO BILD (Stand 25.09.2026)

Die RDW hat FSD (Supervised) am 10. April 2026 als erste Behörde in der EU eine Typgenehmigung erteilt, nach eigenen Angaben nach mehr als 18 Monaten Erprobung. Diese gilt vorerst nur in den Niederlanden. Seither haben Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Slowenien und Tschechien das System national anerkannt. Frankreich lehnt das bislang ab und nennt Bedenken bei Tempo und Aufmerksamkeit im Stadtverkehr.

Deutschland gehört nicht zu den Ländern mit Anerkennung. Das Kraftfahrt-Bundesamt teilte Mitte September auf Anfrage von insideTesla mit, es prüfe beide Wege nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858: das reguläre Verfahren über den EU-Ausschuss und eine nationale Anerkennung der niederländischen Genehmigung. Eine Freigabe oder einen Zeitplan gebe es noch nicht. Wer in Deutschland einen Tesla fährt, kann FSD (Supervised) hier also weiterhin nicht nutzen.

Was passiert am 6. Oktober?

An diesem Tag stimmt der Technische Ausschuss Kraftfahrzeuge (TCMV) ab, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 der 27 Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen. Kommt sie zustande, würde die niederländische Genehmigung in der gesamten EU gelten.

Hier kommt Deutschland ins Spiel. Als bevölkerungsreichstes Land hat die Bundesrepublik bei der Bevölkerungsschwelle großes Gewicht. Wie die Bundesregierung abstimmen wird, ist nicht bekannt. Johanna.be fordert, die eigenen Ergebnisse vor dem Votum zu berücksichtigen und bestehende Genehmigungen in den Niederlanden und Flandern zu überprüfen. Ob die Behörden darauf reagieren, ist offen.

Wir haben FSD nicht selbst ausprobiert. Dieser Artikel stützt sich auf den Bericht von Johanna.be und die genannten Quellen. Mehr zu Teslas aktuellen Plänen in Europa lesen Sie in unserem Beitrag zum Tesla Semi in Serienproduktion, zur Entwicklung des Marktes im Artikel über die E-Auto-Neuzulassungen im August.

Häufige Fragen

Darf ich Tesla FSD in Deutschland nutzen?

Nein. Stand 25. September 2026 ist FSD (Supervised) in Deutschland nicht zugelassen. Das KBA prüft nach eigenen Angaben zwei Verfahren, eine Entscheidung liegt nicht vor.

Was ändert sich, wenn die EU am 6. Oktober zustimmt?

Bei einer qualifizierten Mehrheit im TCMV würde die niederländische Typgenehmigung EU-weit gelten. Wann Tesla die Funktion dann in Deutschland freischaltet, hat das Unternehmen nicht bekannt gegeben.

Wer zahlt das Bußgeld, wenn FSD zu schnell fährt?

Der Fahrer. FSD (Supervised) ist ein Assistenzsystem der Stufe 2, die Verantwortung bleibt beim Menschen am Steuer.

Wie aussagekräftig ist die Brüsseler Studie?

Sie beruht auf rund 400 Kilometern in einer Stadt und stammt von einer Initiative für Fußgänger und Radfahrer. Sie ist kein behördliches Prüfverfahren, zeigt aber konkrete Muster wie die falsche Tempoanzeige in 30er-Zonen.