Die Landesanstalt für Medien NRW ist mit ihrem Versuch gescheitert, Pornhub und YouPorn über eine Netzsperre beim Internetanbieter aus Deutschland fernzuhalten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 9. Oktober 2026 zwei Beschwerden der Medienaufsicht zurückgewiesen (Az. 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25). Ein deutscher Zugangsanbieter muss die beiden Seiten damit vorerst nicht blockieren. Die Beschlüsse lassen sich nicht mehr anfechten.

Der Kern der Entscheidung reicht weit über Pornoseiten hinaus: Nach Auffassung des Gerichts hat eine deutsche Landesbehörde schlicht keine Befugnis mehr, gegen solche Plattformen aus einem anderen EU-Staat vorzugehen. Wer das künftig tun darf, steht im europäischen Recht.

Worum ging es?

Beide Plattformen gehören zu einem Betreiber mit Sitz auf Zypern. Sie lassen Besucher nach einem einfachen Klick auf "Ich bin volljährig" hinein. Eine echte Altersprüfung, wie sie der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für pornografische Inhalte verlangt, gibt es dort nicht.

Die Landesanstalt für Medien NRW untersagte dem Betreiber deshalb schon 2020, die Angebote ohne wirksames Altersverifikationssystem weiter zu betreiben. Durchsetzen ließ sich das Verbot gegenüber dem Unternehmen auf Zypern nicht. Im April 2024 wählte die Behörde einen anderen Weg und verpflichtete einen in Deutschland tätigen Internetanbieter per Sperrverfügung, die Seiten für seine Kundschaft unerreichbar zu machen. Welcher Anbieter das ist, nennt das Gericht in seiner Mitteilung nicht.

Gegen diese Sperrverfügungen ging der Provider vor. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihm im Eilverfahren recht (Az. 27 L 1347/24 und 27 L 1350/24): Bis zur Entscheidung in der Hauptsache muss nicht gesperrt werden. Diese Linie hat das OVG jetzt bestätigt.

Netzsperre gegen Pornhub und YouPorn: die Stationen
Grafik: dasTECHNO · Daten: OVG NRW (Pressemitteilung vom 09.10.2026, Az. 13 B 1351/25, 13 B 1359/25)

Die zwei Gründe des Gerichts

1. Das Herkunftslandprinzip. Im EU-Binnenmarkt gilt für Online-Dienste grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Anbieter niedergelassen ist. Ein Unternehmen auf Zypern muss sich also an zyprische Vorgaben halten, nicht an die Regeln jedes Landes, in dem seine Seiten abrufbar sind. Ausnahmen davon sind eng begrenzt.

2. Der Digital Services Act. Seit Februar 2024 gilt der DSA in der gesamten Europäischen Union für alle Online-Plattformen. Er regelt auch, welche Pflichten Anbieter beim Schutz Minderjähriger haben, und zwar einheitlich für alle Mitgliedstaaten. Nationale Behörden können daneben keine eigenen, zusätzlichen Maßnahmen dieser Art mehr verhängen.

Für die Zuständigkeit bedeutet das nach Ansicht des Senats:

PlattformEinstufungZuständig für Maßnahmen
YouPornPlattform mit Sitz auf ZypernBehörden in Zypern
Pornhubsehr große Online-Plattform (VLOP) nach dem DSAEuropäische Kommission
beide–nicht die Landesanstalt für Medien NRW

Was bedeutet das für Sie?

Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland ändert sich zunächst nichts: Beide Seiten bleiben ohne Sperre erreichbar. Eine schärfere Altersprüfung kann es trotzdem geben, sie müsste aber aus Brüssel oder Nikosia kommen, nicht aus Düsseldorf.

Für Eltern ist die Entscheidung ein Hinweis, sich nicht auf Netzsperren zu verlassen. Wirksamer bleiben Jugendschutzfilter am Router, Kinderschutz-Einstellungen am Smartphone und die Altersfreigaben in Betriebssystemen und App-Stores. Netzsperren beim Provider lassen sich zudem erfahrungsgemäß mit wenigen Handgriffen umgehen, etwa über einen anderen DNS-Server.

Für die deutsche Medienaufsicht ist der Beschluss ein deutlicher Rückschlag. Sie hat über Jahre versucht, den JMStV auch gegenüber ausländischen Anbietern durchzusetzen, und muss nun auf die europäische Ebene setzen. Wie der DSA Plattformen bei der Altersprüfung in die Pflicht nimmt, zeigt sich gerade auch bei anderen Diensten, etwa bei der Altersfreigabe von Discord in Deutschland.

Ist der Fall damit erledigt?

Nicht ganz. Das OVG hat im Eilverfahren entschieden. Die Hauptsacheverfahren, in denen über die Sperrverfügungen endgültig geurteilt wird, laufen noch. Die Begründung des Senats lässt allerdings wenig Spielraum für ein anderes Ergebnis, solange sich die Rechtslage nicht ändert.

Der Druck auf die Plattformen verlagert sich damit auf die EU-Kommission. Sie ist für sehr große Plattformen wie Pornhub direkt zuständig und kann bei Verstößen gegen den DSA hohe Geldbußen verhängen. Wie ernst sie das nimmt, zeigt der Streit um die DSA-Strafe gegen X, der inzwischen vor dem EU-Gericht liegt.

Häufige Fragen

Ist Pornhub in Deutschland gesperrt?

Nein. Nach dem Beschluss des OVG NRW muss der betroffene Internetanbieter die Seite bis zum Abschluss der Hauptsacheverfahren nicht sperren. Das gilt ebenso für YouPorn.

Warum darf die Landesmedienanstalt nicht eingreifen?

Weil der Betreiber auf Zypern sitzt und nach dem Herkunftslandprinzip zyprischem Recht unterliegt. Zudem regelt der Digital Services Act den Jugendschutz auf Plattformen seit Februar 2024 EU-weit einheitlich. Zuständig sind Zypern und für Pornhub die EU-Kommission.

Kann die Medienanstalt noch Rechtsmittel einlegen?

Gegen die Eilbeschlüsse nicht, sie sind unanfechtbar. Offen sind nur noch die Hauptsacheverfahren.

Gilt das Urteil auch für andere Pornoseiten?

Formal betrifft der Beschluss nur die beiden Sperrverfügungen. Die Begründung lässt sich aber auf vergleichbare Anbieter aus anderen EU-Staaten übertragen. Für Anbieter außerhalb der EU gilt das Herkunftslandprinzip nicht.

Titelbild: Florian Adler, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.