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Amazon-Impressum: Kammergericht verbietet tote E-Mail-Adresse
Amazon darf im Impressum keine E-Mail-Adresse nennen, die Nachrichten automatisch abweist. Das Kammergericht Berlin gab dem vzbv recht, das Urteil ist rechtskräftig.
Amazon darf im Impressum keine E-Mail-Adresse nennen, die Nachrichten automatisch abweist. Das Kammergericht Berlin gab dem vzbv recht, das Urteil ist rechtskräftig.