Die US-Regierung stellt sich im Streit um die erste Geldbuße nach dem Digital Services Act (DSA) offen auf die Seite von X. Das US-Justizministerium hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg beantragt, als Streithelfer den Klagen von X und Elon Musk beizutreten. Das teilte das Ministerium am 24. September 2026 mit. Beide Kläger wollen erreichen, dass die 120-Millionen-Euro-Strafe der EU-Kommission aufgehoben wird.
Damit wird aus einem Verfahren zwischen einer Plattform und der Kommission endgültig auch ein politischer Konflikt zwischen Washington und Brüssel. Was genau beantragt wurde, worum es in der Strafe geht und was das für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland bedeutet, haben wir zusammengefasst.
Was hat das US-Justizministerium beantragt?
Die USA wollen sich an zwei Verfahren beteiligen, die beim EuG unter den Aktenzeichen T-114/26 (X Internet und X Holdings gegen Kommission) und T-121/26 (Musk gegen Kommission) laufen. Federführend ist die Zivilabteilung des Ministeriums, abgestimmt mit dem US-Außenministerium.
Die Argumente der US-Seite lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Zuständigkeit: Die Kommission habe versucht, amerikanische Unternehmen zu regulieren, die in der EU weder ansässig noch tätig seien.
- Durchgriff: Die Entscheidung erfasse neben der Plattform auch Elon Musk als Privatperson sowie weitere US-Firmen. Das verletze den Grundsatz, dass Gesellschaften rechtlich getrennt zu behandeln sind.
- Signalwirkung: Setze sich diese Auslegung durch, drohten allen in den USA ansässigen Digitalanbietern ähnliche Verfahren.
Assistant Attorney General Brett A. Shumate, Leiter der Zivilabteilung, wirft der Kommission in der Mitteilung sinngemäß vor, ihre Befugnisse unzulässig auf US-Firmen ausgedehnt zu haben, die in ihrem Zuständigkeitsbereich gar nicht präsent seien.

Worum geht es bei der 120-Millionen-Strafe?
Die EU-Kommission hatte die Geldbuße am 5. Dezember 2025 verhängt. Es war die erste Entscheidung wegen Nichteinhaltung des DSA überhaupt. Die Kommission warf X drei Verstöße vor:
| Vorwurf | Was die Kommission bemängelte |
|---|---|
| Blauer Haken | Jeder kann den „verifizierten" Status kaufen, ohne dass X ernsthaft prüft, wer hinter dem Konto steht – laut Kommission ein Einfallstor für Betrug und Identitätsmissbrauch |
| Werbearchiv | Das öffentliche Anzeigenarchiv sei schwer durchsuchbar und verschweige wichtige Angaben, etwa wer eine Anzeige bezahlt hat |
| Forscherzugang | Die Nutzungsbedingungen hinderten zugelassene Forschende daran, öffentliche Daten selbst zu erheben |
Wie sich der Betrag auf die einzelnen Punkte verteilt, hat die Kommission öffentlich nicht aufgeschlüsselt. Laut US-Justizministerium haften X und die von Musk kontrollierten Gesellschaften gesamtschuldnerisch. Nach AFP-Angaben reichte X die Klage im Februar 2026 ein.
Hat X nicht schon eingelenkt?
Teilweise. Am 15. Juli 2026 akzeptierte die Kommission einen Abhilfeplan von X zu zwei der drei Punkte: Das Werbearchiv soll bessere Suchfilter, schnellere Antworten, vollständige Anzeigeninhalte samt Ziel-URL und einen API-Zugang bekommen. Forschende sollen kostenlos und schneller Zugriff auf öffentliche Daten erhalten, die Nutzungsbedingungen werden entsprechend angepasst. X hat dafür sechs Monate Zeit; danach folgt eine unabhängige Prüfung.
Den blauen Haken erwähnt die Mitteilung vom Juli nicht. AFP berichtet, X bezeichne die Häkchen inzwischen als „Premium" statt „verifiziert". Die Klage gegen die Strafe selbst hat X trotz dieser Zugeständnisse nicht zurückgezogen.
Was bedeutet der Schritt der USA?
Juristisch ändert der Antrag zunächst wenig: Das EuG muss erst entscheiden, ob es die USA überhaupt als Streithelfer zulässt. Ein Streithelfer darf Schriftsätze einreichen, die Klage aber nicht selbst erweitern. Bis zu einem Urteil dürften nach üblicher Verfahrensdauer eher Jahre als Monate vergehen; einen Termin gibt es nicht.
Politisch ist das Signal deutlich. Die US-Regierung kritisiert den DSA seit Langem als Eingriff in amerikanische Unternehmen und in die Meinungsfreiheit. Nun trägt sie diesen Streit direkt in ein europäisches Gericht. Für die Kommission, die parallel weitere Verfahren gegen große Plattformen führt, steht damit auch die Frage im Raum, wie weit ihre Durchsetzungsbefugnis gegenüber Konzernen mit Sitz außerhalb der EU reicht.
Für Nutzer in Deutschland ändert sich vorerst nichts. Die Pflichten aus dem DSA gelten weiter, ebenso die Zusagen von X zu Werbearchiv und Forscherzugang. Wer Meldungen über rechtswidrige Inhalte oder Probleme mit Plattformen hat, kann sich in Deutschland an die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle für digitale Dienste wenden.
Eine Stellungnahme der EU-Kommission zum Antrag der USA lag bei Redaktionsschluss nicht vor.
Häufige Fragen
Kann die US-Regierung die Strafe kippen?
Nein, allein nicht. Entscheiden wird das EuG. Die USA können als Streithelfer nur die Argumente von X unterstützen.
Muss X die 120 Millionen Euro schon zahlen?
Ob und wie X gezahlt oder Sicherheiten geleistet hat, ist öffentlich nicht bekannt. Eine Klage vor dem EuG hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.
Wie hoch können DSA-Strafen werden?
Bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Kommission bemaß die Strafe hier am Umsatz der von Musk kontrollierten Unternehmensgruppe.
Gibt es andere Verfahren gegen X?
Die hier behandelte Strafe betrifft nur Transparenzpflichten. Zu weiteren Punkten, etwa zum Umgang mit illegalen Inhalten, laufen Prüfungen der Kommission; Entscheidungen dazu sind in den genannten Quellen nicht erwähnt.
Titelbild: Isderion, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0 (Sitzungssaal des EuGH, symbolisch).











