Google geht juristisch gegen die bislang weitreichendsten Auflagen aus dem Digital Markets Act (DMA) vor. Der Mutterkonzern Alphabet ficht zwei Beschlüsse der EU-Kommission vor dem EU-Gericht (Luxemburg) an. Sie sollen Android für konkurrierende KI-Assistenten öffnen und Google verpflichten, anonymisierte Daten aus seiner Suchmaschine an Wettbewerber weiterzugeben. Die Klage wurde am 29. September durch einen Bericht von Reuters bekannt; mehrere europäische Medien haben sie inzwischen bestätigt.
Pikant ist der Zeitpunkt: Erst in diesen Tagen hat Google auf Android-Smartphones den Google Assistant endgültig durch Gemini ersetzt – genau jene Assistenten-Rolle, die Brüssel künftig auch Konkurrenten wie ChatGPT, Claude oder Perplexity zugänglich machen will.
Worum es in den beiden Beschlüssen geht
Die Kommission hat beide sogenannten Spezifizierungsbeschlüsse am 16. Juli 2026 erlassen. Damit legt sie nicht fest, ob Google eine DMA-Pflicht erfüllen muss – das steht im Gesetz –, sondern wie genau. Ein solcher Beschluss ist verbindlich.
1. Android-Interoperabilität für KI-Dienste (Art. 6 Abs. 7 DMA): Google muss Anbietern anderer KI-Assistenten kostenlos Zugriff auf elf Android-Funktionen gewähren, und zwar in derselben Qualität, die Gemini genießt. Dazu gehören laut DMA-Portal unter anderem:
- das Starten per langem Druck auf die Home-Taste bzw. den Navigationsbalken,
- die dauerhaft aktive Erkennung eines Aktivierungsworts („Hotword“),
- Bildschirmautomatisierung, also das Bedienen anderer Apps im Auftrag des Nutzers,
- kontextbezogene Funktionen und Zugriff auf lokal gespeicherte App-Daten,
- Ausführung im Hintergrund sowie Nutzung systemseitiger KI-Modelle auf dem Gerät.
Umzusetzen ist das Paket mit Android 18, spätestens bis 1. August 2027. Nur für das parallele Lauschen auf mehrere Aktivierungswörter gilt eine längere Frist: Android 19, spätestens 1. August 2028.
2. Zugang zu Suchdaten (Art. 6 Abs. 11 DMA): Google muss berechtigten Suchmaschinen – ausdrücklich auch KI-Chatbots mit Suchfunktion – anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten zu fairen, zumutbaren und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) anbieten. Nutzerkonten, vollständige Suchverläufe, exakte Zeitstempel und bezahlte Treffer bleiben außen vor.
Nicht jeder darf zugreifen: Interessenten brauchen mindestens 50.000 monatlich aktive Nutzer in der EU, müssen seit zwei Jahren in der EU tätig sein (oder als junges Unternehmen mindestens 50 Millionen Euro Kapital mitbringen) und sich vor dem Start sowie jährlich einem unabhängigen Audit unterziehen. Die Anonymisierung folgt dem Prinzip der k-Anonymität: Jede Anfrage muss in einer Gruppe von mindestens 1.000 Nutzern mit gleichem Standort, Gerätetyp und gleicher Sprache aufgehen; seltene Begriffe und ungewöhnlich lange Anfragen werden unterdrückt. Die Daten sollen ab Januar 2027 fließen.

Googles Argumente – und die Antwort der Kommission
Google begründet die Klage vor allem mit Datenschutz und Sicherheit. Menschen stellten der Suche ihre persönlichsten Fragen, etwa zu Krankheiten oder Beziehungen. Oliver Bethell, bei Google für Wettbewerbsfragen zuständig, erklärte: Diese Anfragen ohne ausreichende Schutzvorkehrungen weiterreichen zu müssen, würde der Privatsphäre der Nutzer „irreversiblen Schaden“ zufügen. Zudem sei Android schon heute offen für andere Dienste; die Vorgaben schwächten wichtige Sicherheitsmechanismen des Systems.
Die Kommission hält dagegen, beide Beschlüsse enthielten robuste Vorkehrungen für Datenschutz und Gerätesicherheit. Die Suchdaten würden vor der Weitergabe anonymisiert, und Google dürfe prüfen, ob ein Empfänger Sicherheits- und Datenschutzrisiken birgt.
Was die Klage praktisch bedeutet
Eine Klage vor den EU-Gerichten hat nach Art. 278 AEUV grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Solange das Gericht nichts anderes anordnet, muss Google den Zeitplan einhalten. Ob Google zusätzlich Eilrechtsschutz beantragt hat, ist bislang nicht bekannt. Verfahren vor dem EU-Gericht dauern erfahrungsgemäß deutlich länger als ein Jahr – ein Urteil vor den Stichtagen 2027 ist daher unwahrscheinlich.
Für Google ist es nicht die erste Auseinandersetzung mit Brüssel in diesem Jahr: Im Juli verhängte die Kommission nach Angaben von Euronews eine DMA-Strafe von rund 890 Millionen Euro, weil Google eigene Dienste in der Suche bevorzugt und Entwickler beim Verweis auf eigene Angebote eingeschränkt habe. Dass betroffene Konzerne DMA-Entscheidungen vor Gericht bringen, ist eher die Regel als die Ausnahme. Hinzu kommt politischer Druck aus Washington, wo die US-Regierung den DMA als Benachteiligung amerikanischer Firmen kritisiert.
Was sich für Nutzer in Deutschland ändern könnte
Setzt sich die Kommission durch, könnten Android-Nutzer ab Mitte 2027 einen anderen KI-Assistenten nicht nur als App installieren, sondern ihn auch wie Gemini per Tastendruck oder Sprachbefehl starten und systemweit arbeiten lassen – inklusive Bildschirmsteuerung und Hintergrundaufgaben. Heute stoßen Alternativen genau an diesen Stellen an Grenzen.
Der Suchdaten-Beschluss wirkt indirekter: Kleinere europäische Suchanbieter und KI-Suchdienste könnten ihre Ergebnisse mit Googles Nutzungsdaten verbessern. Für Nutzer entstehen dadurch weder Kosten noch unmittelbar sichtbare Änderungen. Wer Bedenken wegen der Weitergabe hat: Laut Kommission werden keine Kontodaten und keine persönlichen Suchverläufe übermittelt.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt etwas tun?
Nein. Die Klage ändert an Ihrem Smartphone nichts. Die neuen Android-Funktionen sind erst mit Android 18 fällig.
Werden meine Google-Suchen an andere Firmen weitergegeben?
Nach dem Beschluss nur in anonymisierter und aggregierter Form, ohne Kontoinformationen und ohne vollständige Suchverläufe. Google hält den Schutz für unzureichend, die Kommission für ausreichend – darüber entscheidet nun das Gericht.
Kann ich schon heute einen anderen Assistenten als Gemini einstellen?
Ja, Android erlaubt einen anderen Standard-Assistenten über Einstellungen → Apps → Standard-Apps → Digitaler Assistent. Viele Systemfunktionen, die Gemini nutzt, stehen Drittanbietern bisher aber nicht zur Verfügung.
Wann entscheidet das Gericht?
Einen Termin gibt es nicht. Verfahren vor dem EU-Gericht dauern meist mehr als ein Jahr; danach ist noch ein Rechtsmittel zum Gerichtshof möglich.
Titelbild: Cédric Puisney, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons (Aufnahme von 2006).











