Beim Dauerstreitthema Chatkontrolle bezieht die Bundesregierung klar Stellung – allerdings anders, als viele Datenschützer gehofft hatten. In den laufenden Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament über eine dauerhafte Regelung zur freiwilligen Durchsuchung privater Nachrichten lehnt Berlin einen Kompromissvorschlag ab, der die Scans an eine vorherige Genehmigung durch nationale Stellen knüpfen würde. Das geht aus einem internen Positionspapier hervor, über das die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Dienstag berichtet hat. Die nächste Verhandlungsrunde war für Dienstagabend angesetzt.

Der Knackpunkt ist ungewöhnlich: Die Bundesregierung stellt sich nicht gegen zusätzliche Scans, sondern gegen zusätzliche Kontrolle dieser Scans.

Um welche Regel es geht

Wichtig zur Einordnung: Es geht hier nicht um die umstrittene Pflicht zum Durchsuchen aller Chats, die die EU-Kommission 2022 vorgeschlagen hatte. Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat 2025 von verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen abgewendet und setzen seither vor allem auf Risikobewertungen und freiwillige Suche. Genau diese freiwillige Suche soll nun dauerhaft rechtlich abgesichert werden.

Heute beruht sie auf einer befristeten Ausnahme vom EU-Datenschutzrecht für Kommunikationsdienste (ePrivacy-Richtlinie). Die erste Übergangsverordnung von 2021 lief am 3. April 2026 aus, nachdem das Parlament eine Verlängerung im März zunächst abgelehnt hatte. Erst die im Juli beschlossene Verordnung (EU) 2026/1881 stellte die Ausnahme wieder her. Sie gilt seit dem 31. Juli 2026 und endet am 3. April 2028. Eine Neuerung auf Druck des Parlaments: Kommunikation, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, fällt ausdrücklich nicht darunter, und die Verordnung erlaubt nicht, Verschlüsselung zu umgehen oder zu schwächen.

Bis 2028 muss also eine dauerhafte Nachfolgeregel stehen – sonst droht erneut eine Lücke wie im Frühjahr.

Der Kompromiss: ein „Suchplan“ mit Prüfung

Der nun diskutierte Vorschlag sieht vor, dass Messenger- und Kommunikationsdienste, die nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen wollen, einen Suchplan vorlegen müssen. Dieser soll von einer nationalen Justizbehörde oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde geprüft werden. Erst danach dürfte die Suche laufen.

Die Idee dahinter: Ein Dienst soll nicht selbst entscheiden, wie tief er in private Kommunikation hineinschaut, sondern das vorher von einer neutralen Stelle absegnen lassen.

Chatkontrolle: Wer will was bei der freiwilligen Suche?
Grafik: dasTECHNO · Daten: dpa, beck-aktuell, eucrim (VO 2026/1881)

Was die Bundesregierung stattdessen will

Berlin hält das für zu bürokratisch. Nach dem Positionspapier soll die freiwillige Suche nicht von einer Erlaubnis oder ähnlichen Hürden abhängen, weil sich sonst das heutige Schutzniveau bei der Aufdeckung von Missbrauch nicht halten lasse. Konkret schlägt die Bundesregierung vor:

  • grundsätzliche Erlaubnis für Anbieter wie Meta, Google und Microsoft, ohne Vorab-Genehmigung,
  • ein Verbot der Suche nur bei schwerwiegenden Verstößen,
  • statt ausführlicher Pläne ein kurzer Bericht,
  • die Prüfung durch das geplante EU-Zentrum zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch statt durch 27 nationale Behörden.

Das Argument dahinter ist vor allem die Zeit: Genehmigungsverfahren könnten die Suche verzögern oder – wenn die Übergangsregel ausläuft, bevor Pläne bewilligt sind – ganz unterbrechen.

Kritik: „Massenüberwachung wird umetikettiert“

Scharfe Kritik kommt vom früheren Europaabgeordneten und Datenschutzaktivisten Patrick Breyer (Piratenpartei), einem der bekanntesten Gegner der Chatkontrolle. Schon der Suchplan-Kompromiss laufe darauf hinaus, dass Massenüberwachung lediglich neu etikettiert werde, sagte er sinngemäß. Er bezweifelt die Rechtssicherheit, weil die Vorschläge vom Grundsatz abrückten, dass private Kommunikation nur bei einem konkreten Verdacht überwacht werden darf.

Damit stehen sich zwei Lager gegenüber, die aus entgegengesetzten Richtungen argumentieren: Die einen wollen möglichst wenig Hürden für den Kinderschutz, die anderen halten anlasslose Scans grundsätzlich für unverhältnismäßig. Die Genehmigungspflicht war der Versuch, beide Seiten zu bedienen. Ohne Zustimmung Deutschlands als bevölkerungsreichstem Mitgliedstaat gilt eine Einigung im Rat allerdings als schwierig.

Was bedeutet das für WhatsApp-, Signal- und Threema-Nutzer?

Kurzfristig ändert sich für Nutzer in Deutschland nichts:

  • Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats (z. B. WhatsApp, Signal, Threema, iMessage) sind von der geltenden Übergangsregel ausgenommen. Die freiwillige Suche betrifft vor allem unverschlüsselte Kommunikation und Dienste, die Inhalte auf ihren Servern einsehen können.
  • Wer Messenger-Alternativen sucht: Signal hat kürzlich Konten ohne Telefonnummer und Backups eingeführt.
  • Die Verhandlungen betreffen die Zeit nach dem 3. April 2028. Welche Regeln dann gelten, ist offen.

Politisch reiht sich der Streit in eine ganze Reihe von EU-Digitalfragen ein, die derzeit vor Gericht oder in Brüssel ausgetragen werden – aktuell etwa Googles Klage gegen DMA-Auflagen.

Häufige Fragen

Werden meine WhatsApp-Nachrichten jetzt gescannt?

Nach der geltenden Übergangsverordnung nicht: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ist ausdrücklich ausgenommen. Die aktuelle Debatte betrifft die dauerhafte Regel ab 2028.

Ist die verpflichtende Chatkontrolle damit vom Tisch?

In der Ratsposition von 2025 sind verpflichtende Aufdeckungsanordnungen nicht mehr vorgesehen. Die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Kommission laufen aber noch; ein Ergebnis gibt es nicht.

Warum ist Deutschland gegen mehr Kontrolle der Scans?

Laut Positionspapier fürchtet die Bundesregierung, dass Genehmigungsverfahren die Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen verzögern und das heutige Schutzniveau senken.

Wann fällt eine Entscheidung?

Ein Termin steht nicht fest. Spätestens bis April 2028 braucht die EU eine Nachfolgeregel.

Titelbild: Yair Haklai, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.