Ein neues Oberklasse-Smartphone kostet heute schnell weit über 1.000 Euro. Ein gebrauchtes oder refurbished Smartphone ist deshalb für viele die naheliegende Alternative: Das Vorjahresmodell leistet im Alltag fast dasselbe und kostet deutlich weniger. Ob der Kauf ein Schnäppchen wird oder ein Ärgernis, hängt aber an zwei Dingen: bei wem Sie kaufen und was Sie vor dem Bezahlen prüfen. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte nach deutschem Recht, die wichtigsten Prüfpunkte für iPhone und Android und typische Fallen (Stand: September 2026).

Was ist der Unterschied zwischen „gebraucht“ und „refurbished“?

Gebraucht heißt schlicht: Das Gerät hatte schon einen Besitzer und wird so verkauft, wie es ist. Refurbished (auch „generalüberholt“ oder „wiederaufbereitet“) bedeutet, dass ein Händler das Gerät geprüft, gereinigt, die Daten gelöscht und defekte Teile wie Akku oder Display bei Bedarf ersetzt hat. Oft handelt es sich um Rückläufer, Vorführgeräte oder Leasing-Rückgaben.

Wichtig zu wissen: In Deutschland ist „refurbished“ gesetzlich nicht definiert, darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin. Jeder Händler entscheidet selbst, was er darunter versteht. Das gilt auch für die Zustandsklassen: Ob ein Gerät „Wie neu“, „Sehr gut“, „Gut“ oder „Akzeptabel“ ist, legt der Verkäufer fest. Ein „Gut“ bei Händler A kann sichtbar mehr Kratzer haben als ein „Gut“ bei Händler B. Lesen Sie daher immer die Zustandsbeschreibung und schauen Sie, ob der Akku oder Teile getauscht wurden.

Einige Hersteller bieten eigene Aufbereitungsprogramme an. Apple verkauft über „Certified Refurbished“ iPhones, die laut Apple mit neuer Batterie und neuem Gehäuse, in einer neuen Verpackung und mit einem Jahr eingeschränkter Garantie geliefert werden. Die Preise liegen allerdings meist nur moderat unter dem Neupreis.

Welche Rechte habe ich beim Kauf eines gebrauchten Handys?

Das hängt vor allem davon ab, ob Sie bei einem Händler oder bei einer Privatperson kaufen.

Gebrauchtes Smartphone: Ihre Rechte je nach Kaufweg
Grafik: dasTECHNO · Daten: BGB §§ 312g, 355, 476, 477 · Verbraucherzentrale · Apple · Stand: September 2026

Kauf beim Händler: Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtes

Verkauft ein Unternehmer an Sie als Verbraucher, gilt die gesetzliche Gewährleistung auch für gebrauchte Ware. Grundsätzlich beträgt sie zwei Jahre. Bei Gebrauchtware darf der Händler sie auf ein Jahr verkürzen, weniger ist nicht erlaubt (§ 476 Abs. 2 BGB). Seit der Reform des Kaufrechts 2022 reicht dafür aber kein Satz im Kleingedruckten: Sie müssen vor Ihrer Bestellung eigens auf die Verkürzung hingewiesen worden sein, und sie muss im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorhanden war (§ 477 BGB). Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen. Für Sie heißt das: Fällt im ersten Jahr etwa das Display oder die Kamera aus, stehen Ihre Chancen gut, dass der Händler repariert oder ersetzt.

Bestellen Sie online oder per Telefon, haben Sie zusätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Sie können das Gerät also ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Manche Refurbished-Shops bieten freiwillig längere Testzeiträume, etwa 30 Tage.

Garantie ist nicht dasselbe wie Gewährleistung

Die Gewährleistung ist Ihr gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, etwa „12 Monate Garantie“ eines Refurbished-Shops oder die Herstellergarantie. Ihr Umfang steht in den Garantiebedingungen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Herstellergarantie verloren gehen kann, wenn bei der Aufbereitung Teile verbaut wurden, die nicht vom Hersteller stammen.

Kauf von privat: kaum Absicherung

Auf Kleinanzeigen-Portalen oder im Bekanntenkreis kaufen Sie meist von Privatpersonen. Diese dürfen die Gewährleistung komplett ausschließen, typisch ist die Formel „Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme“. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Der Verkäufer haftet dann im Wesentlichen nur noch, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat, und das müssen Sie im Streitfall beweisen.

Achten Sie auch darauf, wer auf einer Plattform tatsächlich Ihr Vertragspartner ist. Marktplätze für Refurbished-Geräte vermitteln häufig Angebote verschiedener Händler. Ihre Rechte richten sich dann gegen den jeweiligen Verkäufer, nicht gegen die Plattform.

Was muss ich vor dem Kauf prüfen?

Egal ob Händler oder privat: Diese Punkte sollten Sie vor dem Bezahlen klären, bei einer Übergabe vor Ort am besten direkt am Gerät.

1. Akkuzustand

Der Akku ist das Verschleißteil Nummer eins. Beim iPhone finden Sie den Wert unter Einstellungen > Batterie > Batteriezustand. Ab dem iPhone 15 zeigt iOS dort auch die Zahl der Ladezyklen, das Herstellungsdatum und das Datum der ersten Nutzung. Laut Apple sind Akkus bis zum iPhone 14 darauf ausgelegt, nach 500 vollen Ladezyklen noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu haben, ab dem iPhone 15 nach 1.000 Zyklen. Liegt der Batteriezustand unter 80 Prozent, sollten Sie einen Akkutausch in den Preis einrechnen.

Bei Android-Geräten ist die Anzeige je nach Hersteller unterschiedlich und nicht überall vorhanden. Fragen Sie Refurbished-Händler gezielt nach einer Mindestkapazität, viele geben sie in der Produktbeschreibung an. Wie Sie den Akku anschließend lange fit halten, lesen Sie in unserem Ratgeber Handy-Akku schonen.

2. Aktivierungssperre und Google-Konto

Das ist der wichtigste Punkt überhaupt. Ist ein iPhone noch mit der Apple-ID bzw. dem Apple Account des Vorbesitzers verknüpft, greift die Aktivierungssperre: Nach dem Zurücksetzen verlangt das Gerät die Zugangsdaten des alten Besitzers und lässt sich sonst nicht einrichten. Apple erklärt, dass das Löschen des Geräts über die Einstellungen „Wo ist?“ und die Aktivierungssperre deaktiviert. Das muss der Verkäufer also vor der Übergabe erledigen.

Bei Android heißt das Gegenstück Werksreset-Schutz (Factory Reset Protection). Er ist aktiv, sobald ein Google-Konto auf dem Gerät eingerichtet ist. Der Vorbesitzer muss sein Google-Konto entfernen, bevor er das Handy zurücksetzt.

So prüfen Sie es: Das Gerät sollte beim Einschalten den Einrichtungsbildschirm zeigen. Wenn Sie es vor Ort einrichten und dabei nach einem fremden Konto gefragt werden, kaufen Sie nicht.

3. Reparaturhistorie

iPhones zeigen unter Einstellungen > Allgemein > Info eine „Teile- und Servicehistorie“. Dort erscheint zum Beispiel ein Hinweis auf ein „unbekanntes Teil“, wenn Display, Akku oder Kamera nicht als Originalteil erkannt werden. Das muss kein Ausschlussgrund sein, sollte sich aber im Preis widerspiegeln, und der Verkäufer sollte es angeben.

4. IMEI und Kaufbeleg

Mit der Tastenkombination **\#06#* in der Telefon-App zeigt jedes Handy seine IMEI. Vergleichen Sie sie mit der Originalverpackung oder dem Kaufbeleg des Vorbesitzers. Fehlen beide und ist der Preis auffällig niedrig, ist Vorsicht angebracht: An gestohlenen Sachen können Sie in Deutschland auch dann kein Eigentum erwerben, wenn Sie gutgläubig gekauft haben (§ 935 BGB). Im schlimmsten Fall sind Gerät und Geld weg.

5. Updates: Wie lange wird das Modell noch versorgt?

Ein günstiges Handy ohne Sicherheitsupdates ist beim Online-Banking ein Risiko. Prüfen Sie, wann das Modell auf den Markt kam und wie lange der Hersteller Updates zusagt. Google und Samsung versprechen für aktuelle Oberklassemodelle sieben Jahre, bei älteren Generationen sind es teils nur drei bis fünf. Einen Überblick finden Sie in unserem Vergleich Smartphone-Updates: Wie lange bekommen Samsung, Google und Apple Updates?.

6. Äußerer Zustand und Funktionen

Testen Sie bei einer Übergabe vor Ort: Display auf Pixelfehler und Verfärbungen, Touch an allen Rändern, alle Kameras, Lautsprecher und Mikrofon (kurzer Testanruf), Face ID oder Fingerabdrucksensor, Ladebuchse, WLAN und Mobilfunk mit Ihrer eigenen SIM-Karte.

Wo kaufe ich am sichersten?

KaufwegVorteileNachteile
Hersteller-Refurbished (z. B. Apple)neuer Akku und neues Gehäuse beim iPhone, 1 Jahr Garantie, Widerrufsrechtnur geringer Preisvorteil
Refurbished-Händler / Marktplatzdeutliche Ersparnis, Gewährleistung, 14 Tage Widerruf, oft ZusatzgarantieZustandsklassen uneinheitlich, Akkuzustand variiert
Privatverkaufmeist günstigster Preis, Gerät vor Ort prüfbarGewährleistung oft ausgeschlossen, kein Widerruf, Betrugsrisiko

Die Tabelle fasst die Rechtslage und die Angaben von Apple und Verbraucherzentrale zusammen; wir haben einzelne Händler nicht selbst geprüft. Bei Privatkäufen gilt: keine Vorkasse an Unbekannte, am besten persönliche Übergabe mit Barzahlung oder ein Bezahlverfahren mit Käuferschutz. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, Preise bei mehreren Anbietern zu vergleichen und die Garantie- und Rückgabebedingungen vor dem Kauf zu lesen.

Lohnt sich ein gebrauchtes Smartphone auch für die Umwelt?

Ja. Laut Umweltbundesamt verursacht die Herstellung im gesamten Lebenszyklus eines Smartphones die größten Umweltauswirkungen. Jedes Gerät, das länger genutzt wird, spart also Rohstoffe und Emissionen für ein neues. Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich, Geräte möglichst lange zu nutzen und mit einem gebrauchten Gerät Geld zu sparen, wenn es nicht das neueste Modell sein muss.

Nach dem Kauf können Sie Ihre Daten bequem vom alten auf das neue Gerät umziehen, auch zwischen iPhone und Android. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber Daten von iPhone auf Android übertragen. Wer doch lieber neu kauft, findet die aktuellen Preise in der Übersicht iPhone-Preise in Deutschland.

Häufige Fragen

Wie lange Gewährleistung habe ich bei einem refurbished Handy?

Beim Händler grundsätzlich zwei Jahre. Er darf sie bei Gebrauchtware auf ein Jahr verkürzen, muss Sie aber vor der Bestellung eigens darauf hinweisen und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbaren.

Kann ich ein gebraucht gekauftes Handy zurückgeben?

Bei Online-Käufen von Händlern ja, innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung (Widerrufsrecht). Bei Käufen von Privatpersonen gibt es kein Widerrufsrecht.

Ab welchem Akkuzustand sollte ich ein gebrauchtes iPhone nicht mehr kaufen?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Unter 80 Prozent Batteriezustand ist der Akku aber nach Apples eigener Auslegung verbraucht. Rechnen Sie dann die Kosten für einen Tausch in den Kaufpreis ein.

Was mache ich, wenn das Handy nach dem Kauf eine Aktivierungssperre zeigt?

Wenden Sie sich an den Verkäufer, damit er das Gerät aus seinem Konto entfernt. Beim Händler dürfte ein gesperrtes, nicht nutzbares Gerät in aller Regel als Mangel gelten; Sie können dann Nachbesserung verlangen oder das Gerät im Rahmen des Widerrufs zurückgeben.

Ist „refurbished“ dasselbe wie „B-Ware“?

Nicht unbedingt. Beide Begriffe sind nicht gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist, was der Händler zu Zustand, Akku und Garantie konkret zusagt.

Fazit

Ein gebrauchtes oder refurbished Smartphone kann viel Geld sparen, wenn Sie beim Händler kaufen und die Checkliste abarbeiten: Akkuzustand, Aktivierungssperre bzw. Google-Konto, Reparaturhistorie, IMEI und Update-Zeitraum. Beim Händler schützt Sie mindestens ein Jahr Gewährleistung samt Beweislastumkehr, online zusätzlich das Widerrufsrecht. Privatkäufe sind oft am günstigsten, aber ohne diese Sicherheitsnetze. Wer maximale Sicherheit will, greift zu Hersteller-Refurbished-Geräten und zahlt dafür etwas mehr.