Sie zahlen für 250 Mbit/s, doch abends lädt kaum ein Video? Dann müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Ist Ihr Internet zu langsam, gibt Ihnen das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht und ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist ein Nachweis, der vor dem Anbieter Bestand hat – und den liefert die kostenlose Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie die Messung im Festnetz und seit April 2026 auch im Mobilfunk funktioniert, ab wann eine Minderleistung vorliegt und was Sie danach tun können.
Welche Rechte habe ich, wenn das Internet zu langsam ist?
Grundlage ist § 57 Absatz 4 TKG. Weicht die tatsächliche Geschwindigkeit „erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend“ von der vertraglich zugesagten Leistung ab, dürfen Verbraucher zwei Dinge:
- das Entgelt mindern – und zwar in dem Verhältnis, in dem die gemessene Leistung hinter der vereinbarten zurückbleibt, oder
- den Vertrag außerordentlich kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten.
Die Voraussetzung: Die Abweichung muss mit einem Überwachungsmechanismus festgestellt werden, den die Bundesnetzagentur bereitstellt oder zertifiziert hat. Ein Screenshot eines beliebigen Speedtests reicht deshalb in der Regel nicht. Wie hoch die Minderung im Einzelfall ausfällt, legt das Gesetz nicht als festen Prozentsatz fest; die Bundesnetzagentur spricht von einer Herabsetzung im Verhältnis der Abweichung, die im Einzelfall zu bestimmen ist.
Was als „erheblich“ gilt, hat die Behörde in zwei Allgemeinverfügungen konkretisiert: für das Festnetz seit dem 13. Dezember 2021 (Verfügung Nr. 99/2021) und für den Mobilfunk seit dem 20. April 2026 (Verfügung Nr. 35/2026 vom 15. April 2026).
Welche Geschwindigkeiten stehen in meinem Vertrag?
Bevor Sie messen, sollten Sie wissen, woran Sie Ihren Anschluss messen. Für Festnetzanschlüsse muss der Anbieter drei Werte angeben, jeweils für Download und Upload:
- die maximale Geschwindigkeit,
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit,
- die minimale Geschwindigkeit.
Sie finden diese Angaben in der Vertragszusammenfassung beziehungsweise im Produktinformationsblatt Ihres Tarifs, meist auch im Kundenportal. Beim Mobilfunk gibt der Anbieter dagegen eine geschätzte maximale Geschwindigkeit an. Notieren Sie sich die Zahlen; die Desktop-App fragt sie später ab.
Ab wann liegt im Festnetz eine Minderleistung vor?
Die Bundesnetzagentur nennt drei Fälle. Es genügt, wenn einer davon eintritt – im Download oder im Upload:
| Fall | Was gemessen wird | Wann liegt eine Abweichung vor? |
|---|---|---|
| 1 | Maximale Geschwindigkeit | Wenn nicht an mindestens zwei der drei Messtage wenigstens einmal 90 Prozent des vereinbarten Maximums erreicht werden |
| 2 | Normalerweise verfügbare Geschwindigkeit | Wenn mehr als jede zehnte Messung unter diesem Wert bleibt |
| 3 | Minimale Geschwindigkeit | Wenn sie an zwei der drei Messtage unterschritten wird |
Ein Beispiel zur Einordnung: Bei einem Tarif mit 250 Mbit/s maximal liegt die 90-Prozent-Marke bei 225 Mbit/s. Schafft Ihr Anschluss diese Marke an zwei der drei Messtage kein einziges Mal, ist Fall 1 erfüllt – auch wenn die übrigen Werte unauffällig sind.
So messen Sie richtig: die Desktop-App Schritt für Schritt
Den rechtssicheren Nachweis im Festnetz liefert nur das Nachweisverfahren der Desktop-App auf breitbandmessung.de. Die App ist kostenlos und läuft unter Windows ab Version 10, macOS ab Version 11 sowie unter den Linux-Distributionen Ubuntu (18.04 oder neuer) und Debian (8 oder neuer). Der Browsertest auf derselben Seite eignet sich für einen schnellen Eindruck, ersetzt die Messkampagne aber nicht.
- Computer per LAN-Kabel anschließen. Im Nachweisverfahren sind ausschließlich Messungen über eine direkte LAN-Verbindung zum Router zulässig. WLAN, Powerline oder zwischengeschaltete Switches sollen das Ergebnis nicht verfälschen.
- Tarifdaten eintragen. Geben Sie Anbieter, Tarif sowie die vertraglichen Werte für Download und Upload ein.
- Störfaktoren ausschalten. Schließen Sie Downloads, Cloud-Synchronisation und Streams. Andere Geräte im Haushalt sollten während der Messung möglichst nicht surfen, sonst messen Sie deren Verbrauch mit.
- Zehn Messungen pro Tag durchführen. Zwischen zwei Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen, zwischen der fünften und der sechsten Messung mindestens drei Stunden. Sinnvoll ist es, einen Block am Vormittag und einen am Abend zu messen, wenn das Netz stärker ausgelastet ist.
- An drei Kalendertagen messen. Insgesamt sind 30 Messungen nötig. Die drei Messtage müssen innerhalb von 14 Kalendertagen liegen, und zwischen ihnen muss jeweils mindestens ein Kalendertag Pause sein – etwa Montag, Mittwoch und Freitag.
- Messprotokoll speichern. Nach der Kampagne erstellt die App ein Protokoll mit allen Einzelwerten. Darin steht auch, ob Ihr Anschluss die vertraglichen Zusagen verfehlt hat.

Bleiben die Werte schon beim Messen über WLAN niedrig, per Kabel aber gut, liegt das Problem meist nicht beim Anbieter, sondern im Heimnetz. Hilfe dazu finden Sie in unserem Ratgeber WLAN verbessern. Wer eine FRITZ!Box nutzt, sollte außerdem prüfen, ob die aktuelle Firmware installiert ist – siehe FRITZ!Box einrichten.
Gilt das Minderungsrecht auch beim Handyvertrag?
Ja. Das Minderungsrecht gilt laut Bundesnetzagentur gleichermaßen für Festnetz und Mobilfunk – nur fehlte im Mobilfunk lange ein anerkanntes Messverfahren. Das hat sich mit der Allgemeinverfügung vom 15. April 2026 geändert, die seit dem 20. April 2026 wirksam ist.
Der Ablauf unterscheidet sich vom Festnetz:
- Werkzeug: die kostenlose App „Nachweisverfahren Mobilfunk“ für iOS und Android, die über breitbandmessung.de/mobil-testen verlinkt ist. Sie ist nicht mit der „Mobilfunk-Check“-App zu verwechseln, die lediglich die Netzverfügbarkeit und Funklöcher erfasst.
- Messkampagne: 30 Messungen an fünf verschiedenen Messtagen, sechs pro Tag, innerhalb von höchstens 14 Kalendertagen. Zwischen der dritten und vierten Messung eines Tages liegen mindestens drei Stunden, sonst mindestens fünf Minuten.
- Schwelle: Der Anschluss muss an drei der fünf Messtage zumindest einmal die folgenden Werte im Download und im Upload schaffen. Gelingt das nicht, gilt die Abweichung als erheblich:
| Gebiet nach Haushaltsdichte | Mindestens zu erreichen |
|---|---|
| hohe Haushaltsdichte | 25 % der geschätzten Maximalgeschwindigkeit |
| mittlere Haushaltsdichte | 15 % der geschätzten Maximalgeschwindigkeit |
| geringe Haushaltsdichte | 10 % der geschätzten Maximalgeschwindigkeit |
Welche Kategorie für Ihren Standort gilt, ermittelt die App automatisch. Grundlage ist ein Raster, das Deutschland in Zellen von 300 mal 300 Metern einteilt.
Die Kampagne kann auch kürzer ausfallen. Ein Messtag endet vorzeitig, sobald der maßgebliche Wert sowohl im Download als auch im Upload erreicht wurde. Die gesamte Kampagne ist vorzeitig abgeschlossen, sobald an drei Messtagen klar ist, dass die Leistung vertragskonform ist – oder eben, dass sie es nicht ist.
Die Schwellen im Mobilfunk fallen also deutlich niedriger aus als im Festnetz. Die Behörde berücksichtigt damit, dass sich Nutzer einer Funkzelle die Kapazität teilen und die Versorgung von der Siedlungsdichte abhängt.
Ich habe eine Minderleistung gemessen – was nun?
- Anbieter anschreiben. Ihre Rechte machen Sie direkt beim Anbieter geltend, unter Vorlage des Messprotokolls. Schreiben Sie klar, ob Sie mindern oder kündigen wollen, und setzen Sie eine angemessene Frist für eine Antwort.
- Lösung verhandeln. Manche Anbieter bieten einen Technikertermin, einen günstigeren Tarif mit passender Geschwindigkeit oder eine Gutschrift an. Prüfen Sie, ob das Angebot zu Ihrer gemessenen Leistung passt.
- Schlichtung beantragen. Einigen Sie sich nicht, können Sie bei der Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag stellen. Die Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Einigung.
- Gerichtlicher Weg. Bleibt auch die Schlichtung ohne Ergebnis, steht der Weg zu den Zivilgerichten offen. Bei rechtlichen Fragen im Einzelfall helfen die Verbraucherzentralen weiter; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Tipp: Heben Sie das Messprotokoll und den Schriftverkehr auf. Tritt das Problem nach einer Reparatur erneut auf, können Sie mit einer neuen Messkampagne nachlegen.
Kündigen oder mindern – was ist sinnvoller?
Das hängt davon ab, ob es an Ihrer Adresse bessere Alternativen gibt. Ist zum Beispiel Glasfaser oder Kabel verfügbar, kann die Sonderkündigung der schnellere Weg zu einem stabilen Anschluss sein. Gibt es keine Alternative, ist die Minderung oft die praktischere Wahl: Sie behalten den Anschluss und zahlen weniger. Einen Überblick über die Anschlussarten bietet unser Vergleich Glasfaser, DSL und Kabel.
Häufige Fragen
Reicht ein Speedtest im Browser als Beweis?
In der Regel nicht. Das Gesetz verlangt einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Überwachungsmechanismus. Im Festnetz ist das die Messkampagne der Desktop-App, im Mobilfunk die App „Nachweisverfahren Mobilfunk“.
Darf ich für die Festnetz-Messung WLAN nutzen?
Nein. Im Nachweisverfahren sind nur Messungen per LAN-Kabel direkt am Router zulässig. Fehlt Ihrem Laptop eine Netzwerkbuchse, hilft ein USB-LAN-Adapter.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?
Einen festen Satz gibt es nicht. Das Entgelt wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Die genaue Höhe ergibt sich im Einzelfall aus Ihren Messwerten und dem Tarif.
Seit wann gilt das Minderungsrecht im Mobilfunk?
Die Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur für Mobilfunk-Internetzugänge ist seit dem 20. April 2026 wirksam. Seitdem gibt es ein anerkanntes Messverfahren, mit dem Kunden eine Minderleistung im Handynetz nachweisen können.
Muss ich alle 30 Messungen schaffen?
Im Festnetz ja. Im Mobilfunk kann die Kampagne vorzeitig enden, wenn an drei Messtagen das Ergebnis bereits feststeht.
Fazit
Ein zu langsamer Anschluss ist kein Schicksal. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur dokumentieren Sie die Leistung in gut zwei Wochen nach festen Regeln: im Festnetz mit 30 Messungen per LAN-Kabel, im Mobilfunk seit April 2026 mit einer eigenen App. Mit dem Protokoll in der Hand können Sie die Rechnung mindern oder den Vertrag vorzeitig beenden. Prüfen Sie vorher Ihr Heimnetz, damit am Ende wirklich der Anschluss gemessen wird und nicht das WLAN.











