Internet zu langsam? Breitbandmessung und Minderungsrecht erklärt
Internet zu langsam: Mit 30 Messungen der Breitbandmessung weisen Sie die Minderleistung nach und können die Rechnung mindern. Seit 20. April 2026 gilt das auch im Mobilfunk.
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Internet zu langsam: Mit 30 Messungen der Breitbandmessung weisen Sie die Minderleistung nach und können die Rechnung mindern. Seit 20. April 2026 gilt das auch im Mobilfunk.