Wer einen Glasfaseranschluss im Haus hat, kann den Anbieter heute oft nicht frei wählen: Meist bekommt man den Tarif genau des Unternehmens, das die Leitung verlegt hat. Das will die Bundesnetzagentur ändern. Am 22. September 2026 hat die Behörde „Orientierungspunkte“ veröffentlicht, nach denen Netzbetreiber die Preise für den Zugang anderer Anbieter zu ihren Glasfasernetzen – das sogenannte Open Access – bemessen sollen. Der wichtigste Richtwert: eine Marge von 32 Prozent zwischen Endkunden- und Vorleistungspreis.
Verbindlich sind die Werte nicht. Sie sollen die Verhandlungen zwischen den Unternehmen beschleunigen, die bislang häufig am Preis scheitern. Was genau vorgeschlagen wurde und was sich für Sie als Kundin oder Kunde ändern könnte, lesen Sie hier.
Was ist Open Access – und warum hakt es?
Beim Open Access verlegt ein Unternehmen das Glasfasernetz, lässt aber auch andere Anbieter darüber ihre eigenen Tarife verkaufen. Diese zahlen dafür ein monatliches Entgelt pro Anschluss, den Vorleistungspreis. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: mehr Auswahl am selben Anschluss, ähnlich wie heute bei DSL über die Leitungen der Telekom.
Das Problem ist die Zersplitterung des Marktes. Die Bundesnetzagentur zählt hierzulande etwa 300 Glasfaser-Netzbetreiber, rund zwei Drittel davon versorgen weniger als 10.000 Haushalte. Ein bundesweiter Anbieter müsste also mit sehr vielen kleinen Netzbetreibern einzeln verhandeln. In einer Abfrage der Behörde nannten 73 Prozent der Unternehmen den Preis als größte Hürde für Open-Access-Kooperationen, 70 Prozent beklagten den zersplitterten Markt.
Die zwei Orientierungspunkte im Überblick
Grundidee der Behörde ist ein sogenannter Retail-minus-Ansatz: Der Netzbetreiber leitet den Preis für Wettbewerber von seinem eigenen Endkundenpreis ab und zieht davon einen Abschlag ab. Diese Marge muss groß genug sein, damit ein Wettbewerber ein vergleichbares Produkt kostendeckend anbieten kann – also inklusive Vertrieb, Kundenservice und Datentransport.
Um die Höhe zu bestimmen, hat die Bundesnetzagentur aktuelle Endkundenpreise und bereits abgeschlossene Vorleistungsverträge ausgewertet. Daraus ergeben sich zwei Richtwerte:
| Orientierungspunkt 1 | Orientierungspunkt 2 | |
|---|---|---|
| Marge | 32 % im Durchschnitt | 5 € fest + 20 % |
| Gilt für | alle Bandbreitenklassen gleich | wirkt je nach Preisniveau unterschiedlich |
| Hintergrund | Durchschnitt aus ausgewerteten Daten | Marge sinkt laut Behörde mit steigender Bandbreite |
Der zweite Richtwert trägt einer Beobachtung aus der Datenanalyse Rechnung: Bei schnelleren und teureren Tarifen fällt der prozentuale Abstand zwischen Endkunden- und Vorleistungspreis tendenziell kleiner aus. Durch den festen Sockel von 5 Euro ist die Marge bei günstigen Tarifen anteilig höher als bei teuren.
Was bedeutet das in Euro?
Wie sich die beiden Richtwerte auswirken, zeigt eine einfache Beispielrechnung. Wichtig: Es handelt sich um unsere eigene Rechnung mit Beispielpreisen, nicht um reale Tarife. Wir gehen davon aus, dass sich die Prozentwerte auf den Endkundenpreis beziehen; die genaue Berechnungsgrundlage regelt das Konsultationsdokument der Behörde.

Bei einem Tarif für 50 Euro im Monat läge die Marge demnach bei 16 Euro (Richtwert 1) oder 15 Euro (Richtwert 2). Bei einem 90-Euro-Gigabit-Tarif gehen die Werte deutlicher auseinander: 28,80 Euro gegenüber 23 Euro. Für Wettbewerber, die vor allem teure Tarife verkaufen wollen, wäre der zweite Ansatz also weniger attraktiv – für Netzbetreiber dagegen günstiger.
Was sagt die Branche?
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründet den Schritt mit mehr Auswahl für Kunden: Wettbewerb dürfe es nicht nur im Kupfernetz geben, sondern müsse auch im Glasfasernetz stattfinden. Haushalte sollten am eigenen Anschluss mehrere Anbieter und Tarife zu fairen Konditionen vergleichen können.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem viele regionale Netzbetreiber organisiert sind, hält Orientierungshilfen grundsätzlich für richtig, weil klare Rahmenbedingungen Verhandlungen erleichtern könnten. Der Verband mahnt jedoch, die Entgeltfrage sei nur ein Baustein. Open Access und die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser müssten als Ganzes betrachtet werden, statt Einzelthemen isoliert zu regeln.
Was ändert sich für Sie?
Kurzfristig zunächst nichts. Die Orientierungspunkte sind ein Diskussionsvorschlag, keine Preisregulierung. Unternehmen können bis zum 16. November 2026 Stellung nehmen, danach will die Behörde die Ergebnisse auswerten. Ob und wann sich an Ihrem Glasfaseranschluss mehr Anbieter zur Auswahl stellen, hängt weiterhin davon ab, ob sich Netzbetreiber und Diensteanbieter einigen.
Langfristig ist das Thema aber zentral: Die Bundesnetzagentur baut damit auf ihr im Januar 2026 vorgestelltes Konzept zur Kupfer-Glas-Migration auf – also zur schrittweisen Abschaltung des DSL-Netzes. Wenn Kupferleitungen wegfallen, hängt der Wettbewerb bei Internetanschlüssen fast vollständig davon ab, ob andere Anbieter fair auf Glasfasernetze zugreifen können. Welche Anschlussart heute für Sie sinnvoll ist, erklärt unser Vergleich Glasfaser vs. DSL vs. Kabel. Wenn es zu Hause eher am WLAN hakt, hilft unser Ratgeber zum besseren WLAN.
Häufige Fragen
Muss mein Glasfaseranbieter jetzt andere Anbieter zulassen?
Nein. Die Orientierungspunkte verpflichten niemanden zu Open Access. Sie sollen nur Preisverhandlungen erleichtern, wenn Unternehmen freiwillig kooperieren wollen.
Wird mein Glasfasertarif dadurch günstiger?
Das lässt sich nicht sagen. Mehr Anbieter am selben Anschluss können den Wettbewerb beleben, konkrete Preissenkungen hat aber niemand angekündigt.
Bis wann läuft die Konsultation?
Stellungnahmen sind bis zum 16. November 2026 möglich. Wie es danach weitergeht, hat die Bundesnetzagentur noch nicht festgelegt.
Was bedeutet „Retail minus“?
Der Preis für den Netzzugang wird vom Endkundenpreis des Netzbetreibers abgeleitet, indem eine Marge abgezogen wird. Diese Marge soll die Kosten des Wettbewerbers für Vertrieb und Betrieb decken.
Titelbild: Fabian Horst, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0











