Wer in Paris auf der Straße angesprochen wird, landet womöglich ungefragt in einem TikTok-Video: Die Staatsanwaltschaft Paris hat Ermittlungen eingeleitet, weil Frauen mit Kamerabrillen heimlich gefilmt und die Aufnahmen anschließend online gestellt wurden. Das berichten die Nachrichtenagenturen AFP und Reuters. Die Behörde spricht von einem wachsenden Trend in sozialen Netzwerken. Für Deutschland ist das Thema nicht neu: Hier liegt bereits eine Strafanzeige gegen Meta und mehrere Händler vor.

Worum geht es bei den Ermittlungen in Paris?

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen Beschwerden wegen Verletzungen der Privatsphäre durch Smart Glasses ein. Das Muster ist ähnlich: Männer sprechen Frauen oder Mädchen im öffentlichen Raum an, provozieren teils peinliche Situationen und veröffentlichen das Material ohne Einwilligung. Die Betroffenen erleben danach häufig Spott, frauenfeindliche Kommentare und in einzelnen Fällen Drohungen. Kommt es zusätzlich zu ungewollten sexuellen Berührungen, ermittelt die Justiz auch wegen sexueller Übergriffe.

Die Cyberkriminalitäts-Abteilung der Staatsanwaltschaft hat im September nach eigenen Angaben selbst Brillen ausprobiert, um mögliche weitere Straftaten zu erkennen. Angeklagt ist bislang niemand.

Die französische Organisation e-Enfance, die eine nationale Hotline für Opfer von Online-Belästigung betreibt, zählte laut AFP bis zum 8. September rund 20 Meldungen, die meisten davon zu Brillen von Meta. heise nennt inzwischen etwa 30 Fälle. e-Enfance geht von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

Warum steht vor allem Meta im Fokus?

Die Ermittler nennen keine Marke. Dass französische Medien den Fall trotzdem mit Meta verbinden, liegt am Markt: Die gemeinsam mit EssilorLuxottica entwickelten Ray-Ban-Meta-Brillen sind mit Abstand das verbreitetste Modell. Meta hat 2025 laut AFP sieben Millionen Paar verkauft.

Die Brillen sehen aus wie gewöhnliche Sonnenbrillen. Im Rahmen stecken aber eine Kamera, fünf Mikrofone und Lautsprecher. Die zweite Generation nimmt Videos in bis zu 3K-Auflösung auf, ein einzelner Clip ist auf drei Minuten begrenzt. Als Hinweis für Umstehende dient eine weiße LED, die beim Fotografieren kurz blinkt und während einer Videoaufnahme dauerhaft leuchtet.

Meta betont, diese LED lasse sich nicht abschalten, und die Aufnahme werde blockiert, wenn die Leuchte abgedeckt wird. Zudem habe man mehrere Maßnahmen gegen Manipulationen ergriffen. Kritiker halten dagegen, dass das kleine Licht im Alltag leicht zu übersehen sei und im Netz Anleitungen kursieren, wie man den Schutz umgeht.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Hierzulande ist die Organisation HateAid schon Mitte August juristisch aktiv geworden. Ihre Anzeige liegt bei der ZIT, der auf Internetkriminalität spezialisierten Stelle der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft. Angezeigt wurden Verantwortliche der irischen Meta-Tochter für Brillentechnik, der Marken Ray-Ban und Oakley – und mit Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und MediaMarkt auch vier Händler, die die Brillen in Deutschland verkaufen.

HateAid stützt sich auf § 8 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Die Vorschrift verbietet, Sendeanlagen zu vertreiben, die als Alltagsgegenstand getarnt sind und sich dazu eignen, Bild oder Ton unbemerkt aufzunehmen. Die Organisation fordert eine deutlich sichtbare Kennzeichnung der Kamera und manipulationssichere Aufnahme-Anzeigen.

Die zuständige Bundesnetzagentur sieht das bislang anders. Eine eingebaute Kamera macht eine Brille aus ihrer Sicht noch nicht zu einem illegalen Spionagegerät. Entscheidend sei, ob Unbeteiligte die Aufnahme erkennen können, und das leiste die LED bei den geprüften Modellen. Ein förmliches Verfahren gibt es nicht, die Behörde beobachtet den Markt aber weiter. Kritischer äußerte sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs, der bezweifelt, dass die LED im Alltag ausreichend wahrgenommen wird.

Kamerabrillen: Wo Behörden und Verbände gerade aktiv sind
Grafik: dasTECHNO · Daten: Staatsanwaltschaft Paris (via AFP/Reuters), HateAid, Bundesnetzagentur (Stand: 24.09.2026)

Unabhängig von der Frage, ob der Verkauf zulässig ist, gelten für die Nutzung die allgemeinen Regeln: Wer Aufnahmen erkennbarer Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht, bewegt sich auch in Deutschland schnell im Konflikt mit dem Recht am eigenen Bild und der DSGVO. Im Einzelfall entscheiden Gerichte, eine Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.

Was bedeutet das für Meta Connect?

Der Zeitpunkt ist für Meta unangenehm. Der Konzern stellt auf seiner Entwicklerkonferenz Meta Connect 2026, deren Keynote in der Nacht zum Donnerstag deutscher Zeit stattfindet, traditionell neue Brillen und KI-Funktionen vor. Auch Google und Snap bereiten eigene KI-Brillen vor. Je mehr solcher Geräte im Alltag getragen werden, desto dringender wird die Frage, ob eine kleine Leuchte als Hinweis für Umstehende ausreicht.

In Frankreich fällt die Debatte in eine Zeit, in der Aktivistinnen europaweit strengere Regeln fordern; in Großbritannien verlangt eine Petition sogar ein Verkaufsverbot. Ob die Pariser Ermittlungen zu Anklagen führen und ob die ZIT in Frankfurt ein Verfahren eröffnet, ist offen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es neue Entscheidungen gibt.

Häufige Fragen

Sind Smart Glasses mit Kamera in Deutschland verboten?

Nein. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur sind Besitz, Einfuhr und Verkauf zulässig, solange eine Aufnahme für Dritte klar erkennbar signalisiert wird, etwa durch eine LED. Eine Strafanzeige von HateAid, die das infrage stellt, ist noch nicht entschieden.

Woran erkenne ich, dass mich eine Brille filmt?

Bei Ray-Ban-Meta-Modellen leuchtet während einer Videoaufnahme eine weiße LED am Rahmen dauerhaft, bei Fotos blinkt sie kurz. Kritiker weisen darauf hin, dass das Licht bei Tageslicht leicht übersehen wird.

Wurde in Frankreich schon jemand verurteilt?

Nein. Die Staatsanwaltschaft Paris ermittelt, bislang wurde nach Agenturangaben niemand angeklagt.