Wer mit einer Kamerabrille andere Menschen filmt, ist dafür auch selbst verantwortlich. Diese Linie hat die Datenschutzkonferenz (DSK), das gemeinsame Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern, nach ihrer dritten Zwischenkonferenz des Jahres am 23. und 24. September festgehalten. Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta fallen damit für ihre Besitzer klar unter die DSGVO, sobald Personen außerhalb des Familien- und Freundeskreises ins Bild geraten. Die kleine Leuchte am Rahmen genügt aus Sicht der Aufsicht nicht, um Umstehende ausreichend zu informieren.
Was sagt die Datenschutzkonferenz genau?
Die Veröffentlichung kommt vom Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg, der 2026 den DSK-Vorsitz innehat. Die Kernpunkte zu Smart Glasses lassen sich so zusammenfassen:
- Verantwortung: Rechtlich verantwortlich für Foto-, Video- und Tonaufnahmen ist, wer die Brille aufsetzt, nicht der Hersteller allein.
- Erkennbarkeit: Die Geräte lassen sich von normalen Brillen kaum unterscheiden. Die LED, die eine laufende Aufnahme anzeigen soll, nehmen Betroffene häufig gar nicht wahr.
- Private Nutzung: Die sogenannte Haushaltsausnahme der DSGVO greift nur bei rein persönlichen oder familiären Tätigkeiten. Wer Fremde aufnimmt oder Aufnahmen an Personen außerhalb dieses Kreises weitergibt, muss die Pflichten der DSGVO erfüllen, auch als Privatperson.
- KI-Training: Für das Training von KI-Systemen mit Daten unbeteiligter Dritter fehlt nach Einschätzung der DSK in aller Regel eine Rechtsgrundlage.
- Gesichtserkennung: Automatisches Erkennen von Gesichtern per KI auf Straßen und Plätzen halten die Behörden für rechtswidrig.

Adressaten sind gleich mehrere Seiten. Von den Herstellern verlangt die DSK „Privacy by Design“: Die Geräte sollen so gebaut sein, dass Nutzer die rechtlichen Vorgaben überhaupt einhalten können. Betreiber von Räumen wie Geschäften, Fitnessstudios oder Veranstaltungsorten sollen sich mit den Fähigkeiten der Brillen befassen und bei Bedarf Grenzen für die Nutzung festlegen. Und der Gesetzgeber in Deutschland oder auf EU-Ebene soll klären, wie die Interessen von Trägern und Gefilmten im öffentlichen Raum auszugleichen sind. Die DSK bezeichnet das Thema ausdrücklich als gesellschaftspolitische Frage, die sich nicht allein mit Datenschutzaufsicht lösen lässt.
Worauf stützt sich die Einschätzung?
Eine wichtige Grundlage ist der Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), der am 10. September erschienen ist. Fachleute für Social Media, Datenschutztechnik und rechtliche KI-Fragen haben darin gemeinsam die Ray-Ban Meta Wayfarer der ersten Generation untersucht. Laut Bericht stecken im Rahmen eine 12-Megapixel-Weitwinkelkamera, fünf Mikrofone, zwei Lautsprecher, 32 GB Speicher und der per Sprachbefehl gesteuerte Assistent Meta AI.
Das Hamburger Fazit deckt sich mit der jetzigen DSK-Linie: Aufnahmen von Menschen außerhalb des engen privaten Umfelds seien in den meisten Fällen datenschutzrechtlich nicht zulässig. Eine informierte Einwilligung der Gefilmten sei praktisch nicht einzuholen, weil ihnen die nötige Transparenz fehle. Auch für das KI-Training durch Meta mit solchen Aufnahmen sehen die Hamburger in der Regel keine Rechtsgrundlage.
Was bedeutet das für Besitzer einer Kamerabrille?
Verboten sind die Brillen durch die DSK-Position nicht. Die Konferenz ist ein Abstimmungsgremium; ihre Beschlüsse sind Auslegungshilfen, nach denen die einzelnen Landesbehörden handeln, aber kein Gesetz. Im Streitfall entscheiden Gerichte. Praktisch heißt die Einschätzung dennoch: Wer die Kamera im Alltag unter Fremden nutzt, trägt das rechtliche Risiko selbst und kann sich nicht darauf berufen, dass die Brille ja eine LED hat.
| Situation | Einordnung nach DSK-Linie |
|---|---|
| Aufnahmen im Familien- oder Freundeskreis, nicht weitergegeben | Haushaltsausnahme, DSGVO greift in der Regel nicht |
| Fremde Personen erkennbar im Bild, etwa in Fußgängerzone oder Bahn | DSGVO-Pflichten gelten, Rechtsgrundlage oft fraglich |
| Veröffentlichung solcher Videos in sozialen Netzwerken | Verlässt den privaten Bereich klar |
| Nutzung in Läden, Studios, Praxen | Betreiber sollen Regeln festlegen, Hausrecht möglich |
Die Tabelle ist eine vereinfachte Einordnung der veröffentlichten Positionen und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie passt das in die aktuelle Debatte?
Die Stellungnahme fällt in eine Woche, in der Kamerabrillen europaweit unter Druck stehen. In Frankreich ermittelt die Staatsanwaltschaft Paris wegen Frauen, die mit Smart Glasses heimlich gefilmt wurden; in Deutschland liegt eine Strafanzeige von HateAid gegen Meta und mehrere Händler vor. Die Hintergründe haben wir in unserem Überblick zu den Pariser Ermittlungen und der Rechtslage in Deutschland zusammengefasst. Die Bundesnetzagentur hält den Verkauf der Brillen bislang für zulässig, weil die LED eine Aufnahme signalisiere. Genau diesen Punkt sehen die Datenschutzbehörden nun deutlich kritischer.
Auch das Thema KI-Training ist nicht neu: Laut Engadget sollen Nutzer von Metas Brillen künftig widersprechen können, dass Kamerabilder aus Anfragen an Meta AI ins Training einfließen; Sprachaufnahmen sind davon ausgenommen. Details dazu stehen in diesem Artikel. Die DSK-Aussage, dass für das Training mit Aufnahmen Dritter meist keine Rechtsgrundlage besteht, zielt direkt auf diese Praxis. Eine öffentliche Reaktion von Meta auf die DSK-Position ist uns bislang nicht bekannt.
Auf derselben Sitzung hat die DSK außerdem eine Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in Fitnessstudios zur öffentlichen Konsultation gestellt und in einem Beschluss mit dem Titel „Freiheit schützen – Sicherheitsgesetze angemessen gestalten“ Bund und Länder aufgefordert, geplante Befugnisse für Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste zu überdenken.
Häufige Fragen
Sind Smart Glasses in Deutschland jetzt verboten?
Nein. Die DSK regelt nicht den Verkauf, sondern bewertet die Nutzung. Besitz und Kauf bleiben erlaubt; kritisch wird es, wenn Fremde aufgenommen oder Aufnahmen weitergegeben werden.
Reicht es, wenn die LED an der Brille leuchtet?
Nach Ansicht der DSK nicht. Die Leuchte sei für Außenstehende häufig kaum erkennbar und genüge nicht als Information im Sinne der DSGVO.
Darf ich mit der Brille Videos meiner Familie aufnehmen?
Rein private Aufnahmen im Familien- und Freundeskreis fallen in der Regel unter die Haushaltsausnahme. Das gilt nicht mehr, sobald Unbeteiligte erkennbar sind oder Sie die Aufnahmen öffentlich teilen.
Ist die DSK-Position rechtlich bindend?
Sie ist kein Gesetz, gibt aber die gemeinsame Auslegung der deutschen Aufsichtsbehörden wieder. Bei Beschwerden orientieren sich die Landesbehörden daran; verbindlich entscheiden letztlich Gerichte.











