Wer bei Disney+ das teurere Premium-Abo bezahlt, bekommt seit Monaten oft nicht die versprochene Bildqualität. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Konzern deshalb am Donnerstag, 29. Oktober, offiziell abgemahnt. Disney soll nicht nur die Werbung anpassen, sondern Premium-Kundinnen und -Kunden auch finanziell entgegenkommen. Die Frist läuft bis zum 20. November.
Was die Verbraucherschützer genau verlangen, warum 4K und HDR fehlen und was Sie als Abonnent schon jetzt tun können: der Überblick.
Was fordert die Verbraucherzentrale von Disney?
Disney soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die drei Punkte umfasst:
- Keine Werbung mehr mit Leistungen, die der Dienst derzeit nicht bietet – etwa „Videoqualität bis zu 4K UHD“.
- Bestandskunden informieren: Wer Premium bereits bezahlt, soll ausdrücklich über die Einschränkungen bei der Bildqualität aufgeklärt werden, nicht nur Neukunden.
- Kein Aufpreis ohne Mehrleistung: Solange 4K und HDR nicht zuverlässig verfügbar sind, soll Disney den Premium-Preis senken oder die Differenz zum Standard-Abo erstatten.
Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sieht darin eine Irreführung: Weil Disney den Mangel nicht offenlege, könnten Kundinnen und Kunden nicht informiert entscheiden, ob sie Premium abschließen oder behalten wollen.
Lässt Disney den 20. November ohne Unterschrift verstreichen, stehen laut den Verbraucherschützern weitere juristische Mittel im Raum. Auf Presseanfragen hat Disney bislang nicht reagiert.
Wie viel Geld steht im Raum?
Premium kostet in Deutschland 16 Euro pro Monat oder 160 Euro pro Jahr, das Standard-Abo 11 Euro im Monat. Der Aufpreis von 5 Euro im Monat soll vor allem 4K, HDR, Dolby Atmos und mehr gleichzeitige Streams bezahlen. Rechnet man nur die Monate seit dem Wegfall Ende Juli, kommen bei monatlicher Zahlung bis Ende Oktober rund 15 Euro Differenz pro Haushalt zusammen. Eine automatische Gutschrift gibt es bisher nicht: Disney hatte Premium-Kunden lediglich per E-Mail ein Sonderkündigungsrecht angeboten.

Warum fehlen 4K und HDR überhaupt?
Ursache ist ein Patentstreit mit dem US-Lizenzunternehmen InterDigital. Am 23. Juli 2026 erwirkte InterDigital vor der Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) eine Verfügung, die das HEVC-Encoding betrifft. Ende Juli verschwanden 4K und HDR daraufhin vollständig aus dem deutschen Angebot.
Später schaltete Disney 4K auf manchen Geräten über den Codec VP9 wieder frei, die Abdeckung ist aber lückenhaft. Bei einer Prüfung von heise online mit mehreren LG-Fernsehern am 29. Oktober liefen Inhalte trotz Premium-Abo nur in Full HD, HDR blieb überwiegend aus. Zusätzlich hat InterDigital ein weiteres Verfahren angestrengt, das sich gegen den VP9-Weg richtet (Az. UPC_CFI_3044/2026). Wegen einer weiteren Klage fehlen zudem die Cast-Funktionen AirPlay und Chromecast.
Was können Premium-Abonnenten jetzt tun?
Sie müssen nicht auf den Ausgang der Abmahnung warten. Die Verbraucherzentralen raten Premium-Kunden, einen Teil des Abopreises zurückzufordern, und stellen dafür auf verbraucherzentrale.de einen Musterbrief bereit. Als Orientierung für die Höhe nennen sie die Preisdifferenz zwischen Standard und Premium für den betroffenen Zeitraum.
Praktisch heißt das:
- Abo-Stufe prüfen: In den Kontoeinstellungen sehen Sie, ob Sie tatsächlich Premium bezahlen.
- Mangel dokumentieren: Notieren Sie, auf welchem Gerät Inhalte nur in Full HD oder ohne HDR laufen.
- Schriftlich fordern: Den Musterbrief an Disney schicken und eine anteilige Erstattung verlangen.
- Alternative: Wer 4K ohnehin nicht nutzen kann, spart mit einem Wechsel zu Standard 5 Euro im Monat.
Ob Disney freiwillig zahlt, ist offen. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.
Druck auch aus anderen EU-Ländern
Deutschland ist nicht das einzige Land mit Ärger. Bereits Anfang Oktober hatte der Verbraucherschutzverbund Euroconsumers zusammen mit Organisationen aus Italien, Belgien und Portugal eine automatische Entschädigung von mindestens 5 Euro pro betroffenem Monat verlangt. Ähnlich wie bei der Prime-Preiserhöhung, über die der BGH verhandelt, geht es auch hier um die Frage, wie weit Streaminganbieter Leistung und Preis einseitig auseinanderlaufen lassen dürfen.
Bei Disney ist es nicht der erste Konflikt mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Wegen irreführender Werbung mit Dolby-Atmos-Ton hatte sie den Konzern schon einmal abgemahnt. Damals lenkte Disney ein, gab eine Unterlassungserklärung ab und ergänzte die Werbung um einen kleingedruckten Hinweis zur eingeschränkten Atmos-Unterstützung.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Premium-Kunde automatisch Geld zurück?
Nein. Eine automatische Preisminderung gibt es bisher nicht. Sie müssen die Erstattung selbst schriftlich bei Disney einfordern, etwa mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Bis wann muss Disney auf die Abmahnung reagieren?
Die Frist für die Unterlassungserklärung endet am 20. November 2026. Danach will die Verbraucherzentrale Niedersachsen weitere Schritte prüfen.
Funktioniert 4K bei Disney+ in Deutschland gar nicht mehr?
Auf einigen Geräten läuft 4K über den Codec VP9 wieder, auf vielen anderen nur Full HD. HDR fehlt in den meisten Formaten weiterhin.
Lohnt sich ein Wechsel zum Standard-Abo?
Wenn Ihr Gerät derzeit ohnehin kein 4K oder HDR von Disney+ bekommt, zahlen Sie mit Standard 5 Euro weniger im Monat. Premium bietet zusätzlich weiterhin mehr parallele Streams.











