Darf ein Anbieter den Preis eines laufenden Abos anheben, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmen? Um genau diese Frage geht es heute in Karlsruhe. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelt ab 10 Uhr über die Revision von Amazon gegen zwei verlorene Urteile zur Preiserhöhung bei Prime. Für Amazon geht es um Erstattungen in Millionenhöhe, für viele Prime-Mitglieder in Deutschland um Beträge von bis zu etwa 60 Euro.
Ob der Senat noch am selben Tag ein Urteil verkündet, ist nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur offen. Beim BGH ist es üblich, die Entscheidung erst einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung zu verkünden. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten aus Karlsruhe gibt.
Worum es geht
Im Sommer 2022 kündigte Amazon an, Prime für Bestandskunden teurer zu machen. Seit dem 15. September 2022 kostet das Jahresabo 89,90 Euro (vorher 69 Euro), das Monatsabo stieg von 7,99 auf 8,99 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Amazon stützte die Erhöhung auf eine Klausel in den Teilnahmebedingungen, die dem Unternehmen erlaubt, den Preis bei gestiegenen Kosten anzupassen. Eine aktive Zustimmung der Kunden holte Amazon nicht ein; wer nicht kündigte, zahlte ab dem nächsten Abrechnungszeitraum den neuen Preis.

| Tarif | bis 14.09.2022 | seit 15.09.2022 | Mehrkosten |
|---|---|---|---|
| Prime jährlich | 69,00 € | 89,90 € | +20,90 € pro Jahr |
| Prime monatlich | 7,99 € | 8,99 € | +1,00 € pro Monat |
| Prime Student jährlich | 34,00 € | 44,90 € | +10,90 € pro Jahr |
| Prime Student monatlich | 3,99 € | 4,49 € | +0,50 € pro Monat |
Zwei Niederlagen für Amazon
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hielt dieses Vorgehen für unzulässig und klagte. Zunächst gab ihr das Landgericht Düsseldorf am 15. Januar 2025 recht (Az. 12 O 293/22), am 30. Oktober 2025 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil (Az. I-20 U 19/25). Beide Gerichte sahen in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung: Sie räume Amazon das Recht ein, den Preis einseitig zu ändern, ohne dass für Kunden nachvollziehbar sei, nach welchen Kriterien das geschieht. Das OLG ließ die Revision zum BGH zu, und Amazon hat diese eingelegt.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, fasste die Position der Verbraucherschützer nach dem OLG-Urteil so zusammen: „Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen.“
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Laut teltarif.de argumentiert das Unternehmen, die Kunden seien transparent über die Erhöhung informiert worden und hätten jederzeit kündigen können; man habe im Einklang mit geltendem Recht gehandelt.
Was das Urteil bedeuten würde
Bestätigt der BGH die Vorinstanzen, steht höchstrichterlich fest, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam war. Damit hätte die Erhöhung für Bestandskunden keine Grundlage gehabt. Das allein bringt aber noch kein Geld zurück: Das Verfahren der Verbraucherzentrale ist eine Unterlassungsklage. Für Rückzahlungen gibt es einen zweiten Weg.
Gewinnt dagegen Amazon, wäre das ein Signal für die gesamte Abo-Branche, dass Preisanpassungsklauseln unter bestimmten Bedingungen halten. Das ist der Grund, warum der Fall weit über Amazon hinaus beobachtet wird: Laut teltarif.de könnte die Entscheidung auch für Streitigkeiten um Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow maßgeblich werden. Ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe würde den Rahmen für solche Fälle deutlich klarer abstecken. Zur Einordnung: Ähnliche Grundsatzfragen zu Online-Verträgen beschäftigen derzeit mehrere Gerichte, etwa beim Streit um die „Bestellen“-Schaltfläche beim Online-Autokauf.
Sammelklage: So sichern Sie sich mögliche Erstattungen
Parallel führt die Verbraucherzentrale NRW seit dem 5. Dezember 2025 eine Sammelklage (Abhilfeklage) vor dem Oberlandesgericht Hamm. Ziel ist, dass Betroffene die zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen, ohne selbst klagen zu müssen. Die wichtigsten Punkte:
- Wer kann mitmachen? Kundinnen und Kunden, deren laufende Prime-Mitgliedschaft (monatlich, jährlich oder Student) im September 2022 teurer wurde.
- Wie? Über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Anmeldung ist seit dem 12. Januar 2026 möglich und kostenlos.
- Bis wann? Bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung am OLG Hamm. Ein Termin dafür steht nach Angaben der Verbraucherzentrale noch nicht fest.
- Wie viele sind schon dabei? Laut teltarif.de rund 145.000 Personen (Stand 1. Oktober 2026).
- Um wie viel Geld geht es? Die Verbraucherzentrale beziffert den möglichen Anspruch abhängig vom Tarif aktuell auf maximal etwa 60 Euro; dauert das Verfahren länger, kann der Betrag weiter steigen.
Ein BGH-Urteil gegen Amazon würde die Erfolgsaussichten der Sammelklage deutlich verbessern, weil die Kernfrage, ob die Klausel wirksam ist, dann geklärt wäre. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.
Häufige Fragen
Muss ich jetzt meine Prime-Mitgliedschaft kündigen?
Nein. Für eine mögliche Erstattung ist eine Kündigung nicht nötig. Entscheidend ist, dass Ihr Vertrag von der Erhöhung im September 2022 betroffen war und Sie sich rechtzeitig im Klageregister anmelden.
Bekomme ich automatisch Geld zurück, wenn Amazon verliert?
Nicht automatisch. Das BGH-Verfahren klärt nur, ob die Klausel wirksam war. Rückzahlungen sollen über die Sammelklage am OLG Hamm durchgesetzt werden, für die Sie sich anmelden müssen.
Wann fällt die Entscheidung?
Das ist offen. Der BGH kann am Verhandlungstag entscheiden, verkündet Urteile aber häufig erst einige Wochen später in einem gesonderten Termin.
Betrifft das auch Neukunden?
Nein. Wer Prime erst nach der Erhöhung abgeschlossen hat, hat dem höheren Preis bei Vertragsschluss zugestimmt. Es geht um Bestandsverträge, die bereits vor dem 15. September 2022 liefen.
Titelbild: Erbgroßherzogliches Palais, Sitz des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Foto: ComQuat / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0











