Wer ein Elektroauto mit E-Kennzeichen fährt, kann sich den grünen Aufkleber hinter der Windschutzscheibe bald sparen. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, mit der die Plakettenpflicht für Elektrofahrzeuge endet. Geändert wird dafür die Kennzeichnungsverordnung, also die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV). Sie regelt, welche Fahrzeuge in die Umweltzonen deutscher Städte fahren dürfen.

Damit verschwindet eine doppelte Kennzeichnung, die viele E-Auto-Fahrer seit Jahren für überflüssig halten: Ein Fahrzeug ohne Auspuff musste bisher trotzdem mit einer Feinstaubplakette nachweisen, dass es sauber genug für die Innenstadt ist.

Was sich genau ändert

Bisher war die Lage eindeutig, aber umständlich: Jedes Fahrzeug, das in eine Umweltzone einfährt, braucht die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4, auch ein batterieelektrisches Auto. Künftig übernimmt das E-Kennzeichen diese Aufgabe. Das „E“ am Ende des Nummernschilds gilt dann als Nachweis, dass das Fahrzeug in jede Umweltzone darf.

BisherKünftig
E-Auto mit E-Kennzeichengrüne Plakette Pflichtkeine Plakette nötig
Plug-in-Hybrid mit E-Kennzeichengrüne Plakette Pflichtkeine Plakette nötig
E-Auto oder Plug-in-Hybrid ohne E-Kennzeichengrüne Plakette Pflichtgrüne Plakette weiter Pflicht
VerbrennerPlakette je nach Schadstoffgruppeunverändert
Nachweis bei KontrolleAufkleber an der ScheibeKennzeichen am Fahrzeug

Wichtig ist die Einschränkung in der dritten Zeile: Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Wer sein Elektroauto mit einem normalen Kennzeichen zugelassen hat, braucht auch künftig die Plakette oder muss ein E-Kennzeichen nachträglich beantragen. Eine Pflicht zur Umkennzeichnung gibt es nicht.

Ab wann gilt die neue Regel?

Maßgeblich ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gültig wird die Neuregelung jeweils zum Beginn des darauffolgenden Quartals. Wird sie noch im September verkündet, gilt sie ab dem 1. Oktober 2026. Andernfalls wird der 1. Januar 2027 zum Stichtag. Ein konkretes Datum steht zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht fest.

Bis dahin ändert sich nichts. Wer die grüne Plakette jetzt voreilig von der Scheibe kratzt, riskiert bei einer Kontrolle in der Umweltzone ein Bußgeld von 100 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Wer profitiert und was es spart

Die Bundesregierung begründet die Änderung mit weniger Bürokratie. Laut den von heise zitierten Zahlen fallen durch die Neuregelung rund 170.000 Plaketten pro Jahr weg, gerechnet auf Basis der Neuzulassungen des Jahres 2024. Die Einsparung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung beziffert die Regierung auf mehr als 6 Millionen Euro jährlich.

Für den einzelnen Halter geht es um kleine Beträge: Bei Zulassungsstellen kostet die Plakette meist rund 5 Euro; wer sie bei TÜV, DEKRA und Co. holt, zahlt teils bis zu 20 Euro. Spürbarer ist der Aufwand bei Flotten, Leasingfirmen und Autohäusern, die jedes neue E-Fahrzeug bisher zusätzlich bekleben mussten.

Unsere Einordnung: Kleine Reform, große Symbolik

Praktisch ändert sich für die meisten E-Auto-Fahrer wenig, denn die grüne Plakette klebt bei ihnen ohnehin schon. Spannend ist die Richtung: Das E-Kennzeichen wird zum zentralen Nachweis für Vorteile von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr. Genau das hängt aber an einem Gesetz, das eigentlich Ende 2026 ausläuft.

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), die Grundlage für das E-Kennzeichen, gilt bereits seit Juni 2015, war aber von Anfang an zeitlich begrenzt, zuletzt bis Ende 2026. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Novelle beschlossen, die das Gesetz verlängert, auf Busse und schwere Nutzfahrzeuge ausweitet und Kommunen zusätzlich kostenloses Anwohnerparken für E-Fahrzeuge ermöglichen soll. Bundestag und Bundesrat müssen darüber noch beraten. Solange die Novelle nicht beschlossen ist, bleibt offen, wie lange das E-Kennzeichen in der heutigen Form bestehen bleibt.

Zwei weitere Punkte sollten Sie im Blick behalten:

  • Ausland: Das deutsche E-Kennzeichen wird nicht automatisch in anderen Ländern anerkannt. Wer nach Frankreich, Österreich oder in andere Länder mit eigenen Umweltzonen fährt, muss sich an die dortigen Regeln halten, etwa an die französische Crit'Air-Vignette.
  • Ausländische E-Autos in Deutschland: Fahrzeuge ohne deutsches E-Kennzeichen profitieren nicht automatisch von der Neuregelung und brauchen in deutschen Umweltzonen weiter eine Plakette.

In derselben Sitzung hat der Bundesrat übrigens auch die neue Halterhaftung für E-Scooter gebilligt.

Häufige Fragen

Kann ich die grüne Plakette jetzt schon entfernen? Nein. Bis die Verordnung in Kraft ist, frühestens am 1. Oktober 2026, gilt die Plakettenpflicht weiter. Ohne Plakette drohen in der Umweltzone 100 Euro Bußgeld.

Gilt die Neuregelung auch für Plug-in-Hybride? Ja, sofern das Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat. Plug-in-Hybride ohne E-Kennzeichen brauchen weiterhin die grüne Plakette.

Muss ich ein E-Kennzeichen beantragen? Nein, das E-Kennzeichen bleibt freiwillig. Ohne E-Kennzeichen bleibt aber auch die Plakettenpflicht bestehen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt davon ab, ob Sie weitere E-Kennzeichen-Vorteile Ihrer Kommune nutzen, etwa beim Parken.

Was passiert mit dem E-Kennzeichen nach 2026? Die Bundesregierung will das Elektromobilitätsgesetz verlängern. Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 muss aber noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Titelbild: Mattes / Wikimedia Commons, Lizenz CC BY 3.0 de.