Juwelen, Goldbarren, Diamanten oder „VP“: Fast jedes große Free-to-Play-Spiel verkauft Inhalte nicht direkt für Euro, sondern über eine eigene Fantasiewährung. Genau dieses Modell nehmen die europäischen Verbraucherschutzbehörden jetzt bei neun Spieleanbietern unter die Lupe. Der Verbund der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz, Consumer Protection Cooperation) hat gemeinsam mit der EU-Kommission eine koordinierte Aktion gestartet. Mit Crytek aus Frankfurt und InnoGames aus Hamburg sind auch zwei deutsche Studios dabei.
Welche Unternehmen und Spiele betroffen sind
Die Kommission nennt jeweils die zuständige Gesellschaft und ein konkretes Spiel. Die Liste reicht vom Mobile-Hit bis zum PC-Shooter – und deckt damit einen großen Teil dessen ab, was in deutschen Kinderzimmern und auf Smartphones läuft.

Auffällig: Mit Mojang (Minecraft) und King (Candy Crush Saga) gehören zwei der neun Firmen zum Microsoft-Konzern, zu dem seit 2023 auch Activision Blizzard zählt. Gegen Activision Blizzard läuft bereits seit Anfang 2026 ein eigenes Verfahren zu Call of Duty: Mobile und Diablo Immortal. Dort geht es nicht nur um virtuelle Währungen, sondern laut Kommission auch um die Erhebung persönlicher Daten, suchtfördernde Spielgestaltung, voreingestellte Jugendschutz-Optionen, direkte Kaufaufforderungen an Kinder, fehlende Informationen vor Vertragsschluss und das einseitige Sperren von Spielerkonten.
Was die Behörden konkret prüfen
Grundlage ist ein Papier, das das CPC-Netz am 21. März 2025 veröffentlicht hat. Federführend waren damals die niederländische Behörde ACM und die norwegische Verbraucherschutzbehörde. Die Grundsätze leiten sich aus bestehendem EU-Recht ab, vor allem aus der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Verbraucherrechte-Richtlinie. Die Kernpunkte im Überblick:
| Grundsatz | Was das für Spieler bedeutet |
|---|---|
| Preis in echtem Geld | Neben dem Preis in Juwelen oder Coins soll erkennbar sein, was ein Item in Euro kostet. |
| Keine verschleierten Kosten | Mehrere Zwischenwährungen oder krumme Umrechnungskurse sollen den Preis nicht verschleiern. |
| Keine Zwangspakete | Wer 450 Coins braucht, soll nicht nur Pakete zu 500 oder 1.000 kaufen müssen und auf dem Rest sitzen bleiben. |
| Klare Infos vor dem Kauf | Wesentliche Bedingungen müssen vor dem Bezahlen verständlich angezeigt werden. |
| Verständliche Bedingungen | Regeln zu Verfall, Übertragung und Sperrung von Guthaben sollen in klarer Sprache formuliert sein. |
| Widerrufsrecht | Über das 14-tägige Widerrufsrecht und dessen mögliches Erlöschen muss korrekt informiert werden. |
| Schutz Minderjähriger | Das Spieldesign darf Kinder und andere schutzbedürftige Gruppen nicht gezielt zu Käufen drängen. |
Nach Angaben aus Brüssel, über die unter anderem der Fachdienst MLex berichtet, stehen bei den neun Firmen vor allem die Preisangaben, ungewollte Währungskäufe, das Widerrufsrecht und Schutzmaßnahmen für Kinder im Mittelpunkt.
Wie es jetzt weitergeht
Eine koordinierte CPC-Aktion ist kein Bußgeldverfahren im ersten Schritt. Die Behörden schildern den Unternehmen ihre Bedenken, diese können antworten und Änderungen zusagen. Eine öffentliche Frist dafür hat die Kommission nicht genannt. Die Kommission stellt allerdings klar: Werden die Bedenken nicht ausgeräumt, können die nationalen Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. In Deutschland ist für solche grenzüberschreitenden Fälle das Bundesamt für Justiz zuständig, das Bußgelder nach den EU-Verbraucherschutzregeln verhängen kann. Bei weitverbreiteten Verstößen in mehreren EU-Ländern sieht das EU-Recht Höchstbeträge von mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes in den betroffenen Staaten vor.
Dass der Weg funktionieren kann, zeigt ein Vorläufer: Gegen den Anbieter von Star Stable Online gingen die Behörden bereits vor, unter anderem wegen Werbung, die Kinder zum Kauf von Spielwährung animierte. Das Unternehmen antwortete schriftlich und bot Zusagen an, um die Mängel zu beheben.
Einordnung: Warum das Thema jetzt Fahrt aufnimmt
Angestoßen hat die Debatte der europäische Verbraucherverband BEUC. Er reichte im September 2024 zusammen mit 22 Mitgliedsorganisationen aus 17 Ländern eine Beschwerde gegen große Publisher ein. Der Vorwurf: Virtuelle Währungen machten es bewusst schwer, den echten Preis im Blick zu behalten. Nach der Veröffentlichung der Grundsätze lud die Kommission die Branche im Juni 2025 zu Gesprächen ein. Die heutige Aktion zeigt, dass den Behörden die freiwilligen Anpassungen seither nicht ausgereicht haben.
Für die Spielebranche ist das Signal deutlich: Die EU arbeitet parallel an einem Digital Fairness Act, der manipulative Designmuster und In-Game-Käufe grundsätzlich regeln könnte. Die jetzigen Verfahren laufen dagegen auf Basis des geltenden Rechts – Änderungen könnten also deutlich schneller kommen. Ähnlich wie bei der neuen Pflicht zum Gewährleistungshinweis setzt Brüssel dabei auf mehr Transparenz beim Kauf.
Was Eltern und Spieler schon jetzt tun können
- Ausgabelimits setzen. App Store, Google Play, Xbox, PlayStation und Nintendo bieten Familienfunktionen, mit denen sich Käufe freigeben oder begrenzen lassen.
- Euro-Preis ausrechnen. Vor dem Kauf eines Items lohnt der Blick, wie viel echtes Geld hinter dem Paket steckt – und ob Restguthaben übrig bleibt.
- Belege aufheben. Kaufbestätigungen per Mail helfen, falls Sie später eine Erstattung beim Store beantragen.
- Kontodaten schützen. Hinterlegte Zahlungsmittel sollten mit einer Zwei-Faktor-Anmeldung abgesichert sein, damit Fremde nicht auf Ihre Kosten einkaufen.
Häufige Fragen
Werden Spiele wie Minecraft oder Clash of Clans jetzt verboten?
Nein. Die Aktion richtet sich gegen bestimmte Verkaufspraktiken rund um virtuelle Währungen, nicht gegen die Spiele selbst. Ziel ist, dass die Anbieter ihre Shops an das EU-Verbraucherrecht anpassen.
Bekomme ich Geld für frühere Käufe zurück?
Das lässt sich derzeit nicht sagen. Die Kommission hat keine Erstattungen angekündigt. Ob Unternehmen im Rahmen von Zusagen auch Rückzahlungen anbieten, hängt vom weiteren Verfahren ab.
Gilt beim Kauf von Spielwährung ein Widerrufsrecht?
Grundsätzlich gilt bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten kann es erlöschen, wenn Sie der sofortigen Bereitstellung ausdrücklich zustimmen und bestätigen, dass Sie das Widerrufsrecht damit verlieren. Genau über diesen Punkt sollen Spieler laut den CPC-Grundsätzen klar informiert werden. Im Einzelfall beraten die Verbraucherzentralen.
Warum sind ausgerechnet Crytek und InnoGames dabei?
Die Kommission begründet die Auswahl einzelner Firmen nicht öffentlich. Beide bieten Spiele mit eigenen Premiumwährungen an – Hunt: Showdown 1896 und Forge of Empires.
Welche Strafen drohen?
Zunächst keine. Erst wenn die Unternehmen die Bedenken nicht ausräumen, können nationale Behörden Maßnahmen ergreifen – bis hin zu Bußgeldern, die sich am Jahresumsatz orientieren.
Titelbild: almathias, CC0, via Wikimedia Commons.











