Die Inhaber der Rechte an Elvis Presleys Musik ziehen gegen den Claude-Entwickler Anthropic vor Gericht. Die Klage wurde am Freitag, 23. Oktober 2026, eingereicht und betrifft 274 Songs des „King of Rock 'n' Roll“. Der Vorwurf: Anthropic habe die Liedtexte ohne Lizenz und ohne Bezahlung genutzt, um seine KI-Modelle zu trainieren. Pro Song verlangen die Kläger bis zu 150.000 US-Dollar.

Hinter der Klage steht eine Tochtergesellschaft der Authentic Brands Group. Der Lizenzkonzern kontrolliert einen Großteil der Elvis-Rechte – vom Songkatalog über Markenrechte bis zu Name und Bild des Sängers. Mehrere weitere Rechteinhaber haben die Klage mit eingereicht. Zuerst hatte das Branchenmagazin Billboard berichtet.

Was die Kläger Anthropic vorwerfen

Im Zentrum stehen einige der bekanntesten Stücke der Popgeschichte. Genannt werden unter anderem „Can't Help Falling in Love“, „Don't Be Cruel“, „A Little Less Conversation“, „All Shook Up“, „Return to Sender“ und „(You're the) Devil in Disguise“.

Die Klageschrift erhebt im Kern zwei Vorwürfe:

  • Training ohne Erlaubnis: Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Kompositionen und Texte massenhaft in die Trainingsdaten von Claude übernommen.
  • Rechtsverletzende Ausgaben: Claude könne Songs auf Anfrage so nachbilden, dass Aufbau und Refrains den Originalen sehr nahe kommen. Laut The Hollywood Reporter zitiert die Klage dazu eine Antwort, in der das Modell selbst einräumt, die Grenze von „inspiriert“ zur Reproduktion zu überschreiten – und zwar auch nach den Schutzmechanismen, die Anthropic nach früheren Klagen eingeführt hatte.

Hauptanwalt Richard Busch wirft Anthropic vor, sein gesamtes Geschäftsmodell auf Urheberrechtsverletzungen in beispiellosem Ausmaß aufgebaut zu haben. Busch ist in der Branche kein Unbekannter: Er vertrat einst Eminem und die Erben von Marvin Gaye im Streit um „Blurred Lines“.

Elvis-Rechteinhaber gegen Anthropic: die Klage im Überblick
Grafik: dasTECHNO · Daten: Billboard, The Hollywood Reporter (Stand 01.11.2026)

Um wie viel Geld geht es?

Die 150.000 Dollar pro Werk sind im US-Urheberrecht der Höchstbetrag für sogenannten Schadensersatz nach Gesetz (statutory damages) bei vorsätzlicher Verletzung. Bei 274 Songs ergibt das maximal rund 41,1 Millionen Dollar. Zum EZB-Referenzkurs vom 30. Oktober (1 Euro = 1,1172 Dollar) sind das etwa 36,8 Millionen Euro. Ob ein Gericht diesen Rahmen ausschöpft, ist offen – die Summe ist eine Obergrenze, kein fester Betrag.

Zum Vergleich: Anthropic meldete im Börsenprospekt allein für das erste Halbjahr 2026 einen Umsatz von 16,3 Milliarden Dollar. Finanziell wäre die Forderung für das Unternehmen verkraftbar. Brisant ist eher die Signalwirkung.

Was sagt Anthropic?

Ein Sprecher erklärte gegenüber Billboard und The Hollywood Reporter: „We disagree with the claims and intend to defend this case fully.“ Anthropic bestreitet die Vorwürfe also und will sich vollständig verteidigen. In vergleichbaren Verfahren argumentieren KI-Firmen, das Training mit vorhandenen Werken sei durch die US-Ausnahme Fair Use gedeckt. Höchstrichterlich geklärt ist diese Frage für KI-Training bisher nicht; sie ist in Dutzenden Verfahren anhängig.

Nicht die erste Musikklage gegen Anthropic

Für Anthropic ist der Streit mit der Musikbranche nicht neu. Musikverlage wie Universal Music Publishing, Concord und ABKCO werfen dem Unternehmen schon länger vor, Liedtexte für Claude genutzt zu haben. Im August 2026 folgte der Verlag Round Hill mit einer Klage gegen Anthropic und den KI-Musikgenerator Suno. Neu ist laut Billboard, dass erstmals die Rechte eines einzelnen, weltberühmten Künstlers im Mittelpunkt stehen.

Auch in Deutschland nimmt die Debatte um KI und Urheberrecht Fahrt auf: Der Grüffelo-Zeichner Axel Scheffler erwägt eine Klage gegen OpenAI, und Streamingdienste wie Qobuz kennzeichnen KI-Musik. Der Fall fällt zudem in die Phase, in der Anthropic seinen Börsengang vorbereitet.

Was bedeutet das für Claude-Nutzer in Deutschland?

Unmittelbar ändert sich nichts: Claude bleibt verfügbar, und die Klage richtet sich gegen das Unternehmen, nicht gegen Nutzerinnen und Nutzer. Mittelfristig könnten solche Verfahren dazu führen, dass KI-Anbieter strengere Filter für Songtexte einbauen oder Lizenzen mit Verlagen abschließen. Wer Claude für kreative Texte nutzt, sollte ohnehin keine geschützten Liedtexte nachbauen lassen und veröffentlichen – das kann auch nach deutschem Urheberrecht Probleme bereiten.

Häufige Fragen

Wer verklagt Anthropic?

Eine Gesellschaft der Authentic Brands Group, die einen Großteil der Elvis-Rechte hält, zusammen mit weiteren Rechteinhabern.

Wie hoch ist die Forderung?

Bis zu 150.000 Dollar pro Song bei 274 Songs, also höchstens rund 41,1 Millionen Dollar (etwa 36,8 Millionen Euro).

Hat Anthropic die Vorwürfe zugegeben?

Nein. Das Unternehmen widerspricht und will sich vor Gericht vollständig verteidigen.

Muss ich als Claude-Nutzer etwas tun?

Nein. Der Rechtsstreit betrifft Anthropic als Unternehmen.

Titelbild: Metro-Goldwyn-Mayer, Werbefoto zu „Jailhouse Rock“ (1957), gemeinfrei, via Library of Congress / Wikimedia Commons.