Der Zeichner des Grüffelo denkt über eine Klage gegen OpenAI nach. Axel Scheffler hat im Gespräch mit Zeit Online erklärt, dass ChatGPT Bilder erzeugt, auf denen er ohne Zweifel seine eigene Figur erkennt. Nur die Hintergründe wichen deutlich von seinem Stil ab. Eine Klage ist bislang nicht eingereicht: Scheffler prüft die Möglichkeiten, sucht juristischen Rat und würde am liebsten gemeinsam mit anderen Illustratorinnen und Illustratoren vorgehen.
Damit meldet sich nach zwei deutschen Kinderbuchverlagen nun auch einer der international bekanntesten Bilderbuchzeichner zu Wort. Für OpenAI wird der deutsche Kinderbuchmarkt zu einem juristischen Schauplatz.
Was genau wirft Scheffler ChatGPT vor?
Auslöser waren KI-Bilder, die Scheffler schon im Frühsommer zugeschickt bekam. Sie zeigen den Grüffelo in Szenen, die es in den Büchern nie gab, etwa in einem Freizeitpark, im Spaßbad oder auf dem Oktoberfest. Nach Schilderung der Berichte genügt eine einfache Anfrage an ChatGPT, und innerhalb etwa einer Minute liegt ein Bild vor, das dem Original auffallend nahekommt.
Für Scheffler ist das kein Bild „im Stil von“, sondern seine Figur. Er zeigte sich entsetzt. Sein Plan ist deshalb kein Alleingang: Er möchte mit anderen Kunstschaffenden eine gemeinsame Klage prüfen und spricht mit seinen Verlagen darüber, ob sie ihn unterstützen. Einen Termin oder einen beauftragten Anwalt gibt es nach bisherigem Stand nicht.
Warum ist der Fall juristisch kompliziert?
Ein Hindernis ist die Verteilung der Rechte. Scheffler lebt in Großbritannien, die Grüffelo-Bücher hat er mit der Autorin Julia Donaldson geschaffen, erschienen sind sie zuerst auf Englisch. Der deutsche Verlag Beltz & Gelberg besitzt nur die Nutzungsrechte für gedruckte deutschsprachige Ausgaben. Weitere Rechte, gerade die digitalen, liegen unter anderem beim britischen Verlag Macmillan.
Wer gegen OpenAI vorgeht, muss also zuerst klären, wer überhaupt klagebefugt ist und in welchem Land. Das ist einer der Gründe, warum Scheffler auf ein Bündnis mehrerer Rechteinhaber setzt.
Welche Verfahren laufen bereits?
Scheffler wäre nicht der Erste. Zwei deutsche Verlage haben OpenAI schon verklagt, beide wegen bekannter Kinderbuchfiguren:

- Penguin Random House und Ingo Siegner: Der Verlag hat im Frühjahr 2026 zusammen mit dem Autor und Zeichner vor dem Landgericht München I geklagt. Es geht um KI-Bilder des „kleinen Drachen Kokosnuss“. Penguin Random House gilt als erster Buchverlag in Europa, der OpenAI vor Gericht bringt. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Klage. Verhandelt werden soll ab dem 8. März 2027.
- Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn: Hier geht es um das „NEINhorn“. Nach Angaben der Kläger liefert ChatGPT sogar komplette Druckvorlagen für bebilderte Geschichten mit der Figur. Dieses Verfahren steckt noch in der Zustellung. Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux begründet den Schritt damit, dass Kinderbücher von Text und Bild zugleich leben und deshalb besonders anfällig für KI-Fälschungen seien.
Was sagt OpenAI?
OpenAI weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentiert, KI-Systeme legten Trainingsdaten nicht wie eine herkömmliche Datenbank ab. Die Modelle erkennten Muster und Zusammenhänge und erzeugten daraus neue Inhalte, statt Werke eins zu eins wiederzugeben. Zugleich betont OpenAI, die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern zu respektieren und weltweit mit Verlagen im Gespräch zu sein.
Genau diese Argumentation hat in München aber schon einmal nicht verfangen.
Warum München für OpenAI ein schwieriges Pflaster ist
Für die Kokosnuss-Klage ist dieselbe Kammer des Landgerichts München I zuständig, die im November 2025 im Verfahren der GEMA gegen OpenAI entschieden hat. Damals ging es um Songtexte, und das Gericht stellte eine Urheberrechtsverletzung fest. Kern des Streits war die Frage, ob ein Sprachmodell geschützte Texte in sich trägt, wenn es sie auf Anfrage nahezu wörtlich ausgeben kann. Die Kammer bejahte das.
Bei Bildern ist die Lage nicht automatisch gleich: Eine Figur in neuer Umgebung ist keine wörtliche Kopie eines Liedtexts. Gerade bei Comic- und Kinderbuchfiguren schützt das deutsche Urheberrecht aber auch die prägenden Merkmale einer Figur, nicht nur einzelne Zeichnungen. Ob ein KI-Grüffelo auf dem Oktoberfest darunter fällt, wäre eine der zentralen Fragen eines Verfahrens.
Schnell wird das nicht gehen. Der Justiziar von Penguin Random House rechnet bis zu einer endgültigen Klärung über alle Instanzen, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs, mit mindestens vier bis fünf Jahren.
Was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland?
Wer mit ChatGPT oder anderen Bildgeneratoren Bilder bekannter Figuren erstellt, bewegt sich in einer Grauzone. Für den privaten Gebrauch ist das Risiko gering. Anders sieht es aus, wenn solche Bilder veröffentlicht oder verkauft werden, etwa als T-Shirt-Motiv, auf einer Einladungskarte im Online-Shop oder als selbst gedrucktes Kinderbuch. Dann können Rechteinhaber unabhängig vom Ausgang der Verfahren gegen OpenAI auch direkt gegen die Verwender vorgehen.
Zugleich steigt der Druck auf die Anbieter, Schutzmechanismen einzubauen. Seit August 2025 verlangt die europäische KI-Verordnung von Anbietern großer KI-Modelle unter anderem eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten. Wie Anbieter zusätzlich versuchen, KI-Inhalte erkennbar zu machen, zeigt etwa OpenAIs Wasserzeichen-Projekt Textgrain für die EU. Und juristisch ist OpenAI ohnehin an vielen Fronten gefordert, zuletzt durch die Klagen von acht US-Bundesstaaten wegen des Jugendschutzes.
Häufige Fragen
Hat Axel Scheffler OpenAI verklagt?
Nein. Scheffler erwägt eine Klage und lässt sich beraten, eingereicht hat er bisher nichts. Er möchte möglichst gemeinsam mit anderen Kreativen vorgehen.
Darf ChatGPT Bilder vom Grüffelo erzeugen?
Das ist rechtlich offen. OpenAI sieht in solchen Bildern neue Inhalte, die Urheber sehen ihre geschützten Figuren kopiert. Klären müssten das Gerichte; ein Verfahren zum Grüffelo gibt es noch nicht.
Wann wird über die Kokosnuss-Klage verhandelt?
Das Landgericht München I will ab dem 8. März 2027 verhandeln. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über alle Instanzen können nach Einschätzung von Penguin Random House mindestens vier bis fünf Jahre vergehen.
Hat OpenAI in Deutschland schon einen Urheberrechtsprozess verloren?
Ja, in erster Instanz: Im November 2025 gab das Landgericht München I der GEMA recht. OpenAI hatte nach Auffassung der Richter mit der Nutzung geschützter Liedtexte das Urheberrecht verletzt.











