Der gemeinnützige DNS-Dienst Quad9 verlässt Frankreich. Ab Dienstag, 24. November 2026, sollen Anfragen aus Frankreich nicht mehr beantwortet werden. Grund ist ein Urteil eines französischen Gerichts vom 21. Oktober 2026: Quad9 soll auf Antrag des katarischen Sportsenders beIN bestimmte Domains sperren, über die Sportübertragungen ohne Lizenz verbreitet werden. Das will die Stiftung mit Sitz in Zürich nicht tun und zieht stattdessen ihren Dienst zurück.
Was hat das Gericht entschieden?
beIN, ein Unternehmen aus Katar mit Niederlassung in Frankreich, wirft den Betreibern bestimmter Websites vor, Übertragungen von Sportereignissen ohne Rechte weiterzuverbreiten. Statt nur gegen diese Seiten vorzugehen, verlangte der Sender von Quad9, die Domains im eigenen Resolver nicht mehr aufzulösen. Das Gericht gab dem im Grundsatz recht.
Einen Punkt verbucht Quad9 als Erfolg: Das Zwangsgeld fiel deutlich niedriger aus als beantragt.
| Punkt | Stand laut Quad9 |
|---|---|
| Urteil | 21. Oktober 2026, französisches Gericht |
| Kläger | beIN (Sportrechte-Inhaber) |
| Gefordertes Zwangsgeld | 580.000 € |
| Festgesetztes Zwangsgeld | 1.000 € pro Tag |
| Laufzeit der Sperrpflicht | bis 14. November 2026 (insgesamt bis zu 24.000 €) |
| Rückzug aus Frankreich | ab 24. November 2026 |
| Rechtsmittel | Berufung anhängig |
Warum geht Quad9 nicht einfach auf die Forderung ein?
Quad9 argumentiert grundsätzlich. Eine DNS-Sperre entferne keine Inhalte aus dem Netz und treffe die Server mit den Daten überhaupt nicht. Die Stiftung vergleicht das mit dem Versuch, in einem vollen Stadion einem Publikum mit einem Stück Zeitung die Sicht auf die Bühne zu nehmen. Wer die Seite erreichen will, wechselt einfach den Resolver.
Wichtiger ist Quad9 aber die Signalwirkung. Wer einmal für Urheberrechtsfälle Sperrlisten im Resolver pflegt, bekommt nach Ansicht des Dienstes bald weitere Wünsche, etwa aus moralischen, religiösen oder politischen Gründen. Auch ein Sperren nur für französische IP-Adressen (GeoIP) lehnt Quad9 als technisch unsauber ab. Hinzu kommt der Druck: Nach Angaben der Stiftung laufen in Frankreich derzeit rund 20 weitere Klagen gegen Quad9 und andere Betreiber öffentlicher Resolver.
Französische Nutzer ruft Quad9 dazu auf, sich an ihre Abgeordneten und an die Medienaufsicht ARCOM zu wenden. Die Botschaft der Stiftung: Einen Domainnamen nachzuschlagen, sei keine Straftat.
Was bedeutet das für Nutzer in Deutschland?
Direkt nichts. Der Rückzug betrifft nur Anfragen aus Frankreich. Wer in Deutschland Quad9 als DNS-Server eingetragen hat, etwa im Router, kann ihn weiter nutzen. Wer allerdings regelmäßig nach Frankreich reist und Quad9 fest auf Laptop oder Smartphone eingestellt hat, sollte für die Zeit dort einen anderen Resolver hinterlegen oder auf den DNS-Server des Netzes zurückschalten. Sonst schlägt die Namensauflösung ab dem 24. November fehl, und Websites laden nicht.
Für Deutschland ist der Fall trotzdem lehrreich. Quad9 stand hier bereits vor Gericht: Sony Music wollte den Dienst wegen Links zu urheberrechtlich geschützter Musik zu einer DNS-Sperre zwingen. Laut Quad9 zog sich das Verfahren von 2021 bis 2023, kostete einen sechsstelligen Betrag und endete mit einem Sieg der Stiftung. In Frankreich ist die Lage für offene Resolver offenbar schwieriger.
Wie Gerichte und Behörden in Deutschland zuletzt mit Netzsperren umgegangen sind, zeigt auch der Fall um die Pornhub-Sperre beim OVG NRW. Dort ging es um Jugendschutz statt Urheberrecht, die Grundfrage nach der Zuständigkeit für Sperren im Netz ist aber ähnlich.
Wer steckt hinter Quad9?
Quad9 betreibt den öffentlichen Resolver unter 9.9.9.9 und ist als gemeinnützige Stiftung in der Schweiz organisiert. Der Dienst wirbt damit, keine personenbezogenen Daten zu speichern und bekannte Schadsoftware-Domains zu blockieren. Für Datenschutzbewusste ist er eine verbreitete Alternative zu den Resolvern großer Konzerne. Gerade dieses Profil macht ihn zum Ziel: Als neutraler Infrastrukturdienst soll Quad9 nach dem Willen der Rechteinhaber Aufgaben übernehmen, die er selbst für falsch platziert hält.
Ob die Berufung in Frankreich Erfolg hat, ist offen. Bis dahin bleibt es beim angekündigten Rückzug zum 24. November.
Häufige Fragen
Kann ich Quad9 in Deutschland weiter nutzen?
Ja. Der Rückzug betrifft nur Anfragen aus Frankreich.
Ab wann ist Quad9 in Frankreich nicht mehr erreichbar?
Ab Dienstag, 24. November 2026.
Warum verlässt Quad9 Frankreich?
Ein französisches Gericht verlangt auf Antrag von beIN DNS-Sperren gegen Domains mit unlizenzierten Sportübertragungen. Quad9 lehnt Sperren auf DNS-Ebene grundsätzlich ab.











