Wer ohne Zustimmung ein sexualisiertes Deepfake einer anderen Person erstellt oder verbreitet, soll in Deutschland künftig ausdrücklich eine Straftat begehen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 7. Oktober 2026, den Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt beschlossen. Vorgelegt hat ihn Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Neben KI-Fälschungen erfasst er auch heimliches Orten mit GPS-Trackern, Voyeur-Aufnahmen und den Besitz von Vergewaltigungsvideos. Zugleich sollen Betroffene leichter an die Identität anonymer Täter kommen.

Was künftig strafbar sein soll

Das Paket ändert an mehreren Stellen das Strafgesetzbuch und schafft zusätzlich ein eigenes digitales Gewaltschutzgesetz. Die Bundesregierung nennt fünf Bereiche:

Gesetz gegen digitale Gewalt: Was neu strafbar werden soll
Grafik: dasTECHNO · Daten: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026
  • Bildbasierte sexualisierte Gewalt: Intime Bilder oder Videos ohne Einwilligung herzustellen oder weiterzugeben, wird erfasst. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahme echt ist oder von einer KI erzeugt wurde – und ob sie öffentlich gepostet oder nur in einem privaten Chat geteilt wird. Darunter fallen auch sogenannte Racheporno-Fälle.
  • Voyeurismus an öffentlichen Orten: Nacktaufnahmen ohne Zustimmung, etwa in der Sauna oder am FKK-Strand. Laut ZDF geht es auch um Bilder bekleideter Personen, wenn diese gezielt sexualisierte Körperstellen zeigen.
  • Cyberstalking: Wer eine Person wiederholt heimlich ortet oder überwacht, zum Beispiel mit einem versteckten GPS-Tracker, macht sich strafbar.
  • Rufschädigende Deepfakes: Auch nicht-sexuelle Fälschungen werden erfasst, wenn ihre Verbreitung dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden kann.
  • Vergewaltigungsvideos: Schon der Besitz solcher Aufnahmen soll strafbar werden. Dieser Punkt kam laut ZDF erst im Regierungsentwurf hinzu.

Konkrete Strafrahmen nennt die Mitteilung der Bundesregierung nicht. Sie dürften erst im parlamentarischen Verfahren breiter diskutiert werden.

Neue Rechte für Betroffene

Bisher scheitern viele Opfer schon an einer einfachen Frage: Wer steckt hinter dem Account? Der Entwurf setzt hier an. Betroffene sollen über ein Gericht anordnen lassen können, dass Plattformen und Internetanbieter Klarnamen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Mailadresse eines Nutzers herausgeben. Damit lassen sich dann zum Beispiel Schadensersatzansprüche verfolgen. Außerdem soll es einfacher werden, Plattformen zur Sicherung von Nutzerdaten zu verpflichten, bevor diese gelöscht werden.

Neu ist auch eine Accountsperre per Gericht: Wer mit strafbaren Äußerungen schwer in die Rechte anderer eingreift, dem kann das Konto vorübergehend gesperrt werden. Die Regierung betont, dass dafür hohe Hürden gelten sollen, um die Meinungsfreiheit zu schützen.

Für wen das besonders relevant ist, zeigt eine Zahl aus der Mitteilung: Rund 60 Prozent der 2024 registrierten Opfer digitaler Gewalt waren weiblich. Hubig sagte laut ZDF, das Recht hinke in vielen Bereichen noch der Realität hinterher.

Warum das Thema gerade jetzt drängt

KI-Bildgeneratoren haben die Hürde für gefälschte Nacktbilder drastisch gesenkt. Wo früher Bildbearbeitungskenntnisse nötig waren, reicht heute ein Foto aus sozialen Netzwerken und ein Textbefehl. Welche Werkzeuge es gibt und welche Schutzmechanismen die Anbieter einbauen, haben wir im Überblick zu KI-Bildgeneratoren zusammengefasst. Laut netzpolitik.org hatten zuletzt der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes und der Skandal um sexualisierte Bilder des Chatbots Grok den Druck auf die Politik erhöht. Ein ähnliches Vorhaben hatte bereits die Ampel-Koalition angekündigt, aber nicht umgesetzt.

Ähnlich verhält es sich mit Ortungsgeräten: Kleine Bluetooth- und GPS-Tracker kosten wenig und lassen sich unauffällig an Autos oder Taschen befestigen. Bislang war es schwierig, heimliches Orten strafrechtlich zu fassen, wenn keine weiteren Drohungen hinzukamen.

Kritik von zwei Seiten

Der Entwurf ist nicht unumstritten – und die Einwände gehen in entgegengesetzte Richtungen:

WerKritikpunkt
Deutscher AnwaltvereinMehrbelastung für die Justiz, Risiken für die Meinungsfreiheit, Schwelle für Accountsperren zu niedrig
Frauen Union der CDU (NRW)Ansatz zu eng, gefordert wird ein umfassender Schutz der digitalen Identität
Aktivistin Theresia Crone„guter erster Schritt“, gesellschaftliches Problem aber nur langfristig lösbar

In Kommentaren wird zudem bemängelt, dass Begriffe wie „sexuell bestimmte Weise“ unscharf seien und die Durchsetzung gegenüber Plattformen im Ausland schwierig bleibe. Wie die Justiz mit der Flut an Fällen umgehen soll, ist offen. Auch beim Thema Chatkontrolle zeigt sich derzeit, wie schwer die Balance zwischen Schutz und Grundrechten online ist.

Wie es weitergeht

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Der Entwurf geht nun an Bundestag und Bundesrat. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind üblich; einen Termin für das Inkrafttreten gibt es noch nicht.

Häufige Fragen

Ist das Erstellen sexueller Deepfakes jetzt schon verboten?

Mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht. Strafbar wird es erst, wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschiedet haben und es in Kraft tritt. Andere Vorschriften, etwa zum Recht am eigenen Bild, können aber schon heute greifen.

Spielt es eine Rolle, ob ein Bild echt oder KI-generiert ist?

Nein. Nach dem Entwurf werden echte und KI-erzeugte intime Aufnahmen gleich behandelt.

Dürfen Eltern ihre Kinder weiterhin per App orten?

Laut netzpolitik.org sieht der Entwurf beim Tracking eine Ausnahme für Eltern vor, wenn beide Sorgeberechtigten zustimmen. Die endgültige Fassung legt das Parlament fest.

Wie erfahren Betroffene, wer hinter einem anonymen Account steckt?

Über einen gerichtlichen Auskunftsanspruch: Das Gericht kann Plattformen verpflichten, Name, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse herauszugeben.