Kinder-Smartwatch kaufen klingt nach einer einfachen Entscheidung: Die Uhr soll telefonieren, den Standort zeigen und robust sein. Seit dem Bericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom 19. Oktober 2026 wissen Eltern aber, dass genau diese Funktionen die größten Risiken mitbringen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Fragen Sie vor dem Kauf klären sollten, wie Mobilfunk und Ortung funktionieren und welche Einstellungen nach dem Auspacken Pflicht sind. Wir haben keine Uhr selbst ausprobiert. Grundlage sind der BSI-Bericht, die Verbraucherhinweise des BSI und Herstellerdokumentation.

Braucht mein Kind überhaupt eine Smartwatch?

Eine Kinder-Smartwatch ist im Kern ein kleines Mobiltelefon am Handgelenk. Typisch sind Anrufe und Sprachnachrichten mit freigegebenen Kontakten, eine Standortanzeige in der Eltern-App und manchmal eine Kamera oder Videoanrufe. Einen App-Store, Browser oder soziale Netzwerke gibt es in der Regel nicht. Gerade das macht die Uhren für Grundschulkinder attraktiv: Laut einer vom BSI zitierten Bitkom-Umfrage besitzen 15 Prozent der 6- bis 9-Jährigen eine Smartwatch.

Die Kehrseite: Die Uhr sammelt sehr persönliche Daten. Das BSI nennt Standort- und Bewegungsdaten, Kontakte, Nachrichten, Fotos, Videos und Profildaten. Wer unbefugt darauf zugreift, könnte etwa erkennen, welchen Schulweg ein Kind nimmt und wann es wo ist. Bevor Sie kaufen, lohnt deshalb eine ehrliche Frage: Welche Funktionen braucht Ihr Kind wirklich? Das BSI rät ausdrücklich zu Geräten, die nur die nötigen Funktionen mitbringen.

Was hat das BSI bei Kinder-Smartwatches gefunden?

Geprüft hat das BSI drei Uhren aus drei Preisklassen, jeweils mit Android-Eltern-App: One2Track Connect Neo, Garmin Bounce und Imoo Z3. Keine Uhr war ab Werk rundum sicher eingestellt. Die wichtigsten Punkte in Kürze:

ModellAuffälligster Befund laut BSIUpdate-Zusage laut Bericht
Connect Neo (One2Track)Videoanruf-Verbindung unverschlüsselt, Rufnummernsperre nach Reset auskeine Angabe, Modell gilt als End of Life
Garmin BounceKind kann Uhr ohne Wissen der Eltern zurücksetzenmindestens zwei Jahre ab Marktstart (November 2022), damit abgelaufen
Imoo Z3Chatnachrichten und WLAN-Daten im Klartext übertragenbis 1. September 2027

Mehrere Mängel haben die Hersteller nach dem Hinweis des BSI bereits behoben. Bei allen drei Geräten blieben aber nach dem Löschen des Kontos persönliche Daten zurück. Die Einzelheiten stehen in unserer Meldung zur BSI-Untersuchung von Kinder-Smartwatches. Für den Kauf ist vor allem die rechte Spalte wichtig. Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Woran erkenne ich eine sichere Kinder-Smartwatch?

Kinder-Smartwatch: Checkliste vor dem Kauf
Grafik: dasTECHNO · Daten: BSI-Empfehlungen und BSI-Bericht „Fokus Kinder-Smartwatches“ (19.10.2026)

Ein Prüfsiegel für Kinderuhren gibt es nicht. Sie können aber vor dem Kauf einige Punkte selbst klären, meist über die Produktseite, das Handbuch oder eine Anfrage beim Händler:

  1. Update-Zeitraum: Fragen Sie, bis wann der Hersteller Sicherheitsupdates liefert und wie sie installiert werden. Ideal ist ein konkretes Datum. Restposten und Auslaufmodelle sind riskant, weil sie oft keine Updates mehr bekommen.
  2. Konto-Schutz: Die Eltern-App sollte ein starkes Passwort verlangen und möglichst eine Zwei-Faktor-Anmeldung bieten. Im BSI-Vergleich hatte das nur die Garmin-Uhr.
  3. Einzeln abschaltbare Funktionen: Ortung, Kamera, Videoanruf und ähnliche Dienste sollten Eltern getrennt deaktivieren können.
  4. Zugriffsschutz an der Uhr: Eine Tastensperre und gesperrte Einstellungen verhindern, dass das Kind oder ein Finder die Uhr umkonfiguriert oder zurücksetzt.
  5. Datenschutzerklärung: Welche Daten werden erhoben, wo werden sie verarbeitet, gehen sie an Dritte oder in Werbung, und wie lassen sie sich löschen? Das Profil des Kindes darf nie öffentlich sichtbar sein.

Achten Sie außerdem auf Modelle, die eine verdeckte Mithörfunktion bewerben. Die Bundesnetzagentur ist bereits im November 2017 gegen Kinderuhren vorgegangen, mit denen Eltern unbemerkt die Umgebung des Kindes abhören können. Solche Uhren gelten in Deutschland als unerlaubte Sendeanlagen.

SIM, eSIM oder Hersteller-Abo: Wie kommt die Uhr ins Netz?

Damit eine Kinder-Smartwatch unterwegs telefonieren und ihren Standort melden kann, braucht sie Mobilfunk. Hier gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Modelle, und der Unterschied entscheidet über die laufenden Kosten:

  • Eigene SIM-Karte: Viele Kinderuhren haben einen SIM-Kartenslot. Eltern wählen dann selbst einen Tarif, oft reicht ein günstiger Prepaid- oder Daten-Tarif. Prüfen Sie vorher, welches Kartenformat die Uhr nutzt und ob sie das Mobilfunknetz Ihres Anbieters unterstützt.
  • Hersteller-Abo: Andere Uhren laufen nur mit einem Mobilfunkdienst des Herstellers. Ein Beispiel ist die Garmin Bounce 2: Laut Handbuch werden bestimmte Funktionen erst mit einem LTE-Abo von Garmin nutzbar. Gekoppelt wird die Uhr ausschließlich über die Garmin Jr. App, nicht über die Bluetooth-Einstellungen des Smartphones. Eltern brauchen dafür ein Garmin-Connect-Konto.

Welche Variante ein Modell nutzt, steht meist im Datenblatt oder in den FAQ des Herstellers. Klären Sie es vor dem Kauf, denn ein Abo kann den Kaufpreis über die Nutzungsjahre deutlich übersteigen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif für ein Kind passt, hilft unser Überblick zu Handyvertrag oder Prepaid.

Noch ein Punkt fürs Sicherheitskonzept: Geht die Uhr verloren, sollten Sie laut BSI sofort das Benutzerkonto und die SIM-Karte sperren lassen. Notieren Sie sich deshalb gleich beim Einrichten die Hotline Ihres Mobilfunkanbieters.

Wie stelle ich die Ortung richtig ein?

Die Standortfunktion ist für viele Eltern der Hauptgrund für den Kauf und gleichzeitig der heikelste Teil. Die Uhr ermittelt ihre Position über GPS und häufig zusätzlich über WLAN-Zugangspunkte in der Nähe. Beim Imoo-Modell zeigte das BSI, dass gerade diese WLAN-Informationen unverschlüsselt übertragen wurden und Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort erlaubten.

Das BSI empfiehlt deshalb, die Ortung nur gezielt und anlassbezogen zu nutzen, also etwa auf einem Ausflug oder wenn das Kind nicht wie verabredet nach Hause kommt, statt dauerhaft ein Bewegungsprofil aufzuzeichnen. Weitere Tipps aus den BSI-Hinweisen:

  • Prüfen Sie regelmäßig, welche Berechtigungen aktiv sind, und schalten Sie nicht altersgerechte Funktionen ab.
  • Kontrollieren Sie, welche Personen, Geräte und Eltern-Konten mit der Uhr verbunden sind.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, in welchen Situationen Sie den Standort abrufen und warum.

Welche Einstellungen sind nach dem Kauf Pflicht?

Viele Probleme aus dem BSI-Bericht entstehen durch Werkseinstellungen. Nehmen Sie sich nach dem Auspacken eine halbe Stunde Zeit und gehen Sie diese Liste durch:

  1. Updates installieren: Erst die Uhr und die Eltern-App auf den neuesten Stand bringen, automatische Updates aktivieren, falls vorhanden.
  2. Konto absichern: ein starkes, einzigartiges Passwort und, wenn angeboten, Zwei-Faktor-Anmeldung.
  3. Kontakte begrenzen: Eine Positivliste legt fest, wer das Kind anrufen oder ihm schreiben darf. Prüfen Sie diese Liste nach jedem Zurücksetzen der Uhr erneut, denn bei einem Modell war die Sperre danach abgeschaltet.
  4. Funktionen reduzieren: Kamera, Videoanruf, Bewegungsprofil und ähnliche Dienste nur aktivieren, wenn sie wirklich gebraucht werden.
  5. Tastensperre einschalten und, wenn möglich, den Zugriff auf den Speicher per PIN oder App-Freigabe schützen.
  6. Sparsam mit Daten: Im Profil nur Vorname oder Spitzname eintragen, keine Adresse und keine Schule.

Auf dem Smartphone, das Ihr Kind vielleicht später bekommt, gelten ähnliche Regeln. Die passenden Schritte für iPhone und Android finden Sie in der Anleitung Kindersicherung einrichten: Bildschirmzeit und Family Link.

Was muss ich beim Weiterverkauf beachten?

Kinderuhren werden oft schon nach ein, zwei Jahren weitergegeben. Hier zeigte der BSI-Bericht bei allen drei Geräten Schwächen: Persönliche Daten blieben trotz Kontolöschung auf der Uhr oder in der App. Bei der Imoo Z3 hätte ein Vorbesitzer wegen eines gleichbleibenden Kopplungscodes unter Umständen sogar Zugriff auf eine neue Familiengruppe bekommen können.

Gehen Sie vor der Weitergabe deshalb in dieser Reihenfolge vor:

  1. Die Uhr in der Eltern-App entkoppeln und das Konto des Kindes löschen.
  2. Die Uhr auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
  3. SIM-Karte und, falls vorhanden, Speicherkarte entnehmen.

Wer eine gebrauchte Uhr kauft, sollte sie umgekehrt selbst zurücksetzen und prüfen, ob noch fremde Konten verbunden sind.

Was ändert sich durch den Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act der EU greift vollständig zum 11. Dezember 2027. Wer vernetzte Geräte verkauft, muss Lücken dann über die gesamte Supportdauer beheben und angeben, wie lange diese läuft; als Richtwert nennt das Gesetz fünf Jahre. Kinderuhren stuft das BSI dabei als „wichtige“ Produkte der Klasse 1 ein. Bis dahin bleibt die Frage nach dem Update-Zeitraum Ihre Aufgabe als Käuferin oder Käufer. Für ältere Kinder kann auch eine reguläre Smartwatch passen; Apple, Samsung und Google stellen wir in einem eigenen Smartwatch-Vergleich gegenüber.

Häufige Fragen

Welche Kinder-Smartwatch empfiehlt das BSI?

Keine. Das BSI spricht keine Kaufempfehlung aus. Es hat drei Modelle geprüft und bei allen Mängel gefunden, vor allem bei Werkseinstellungen und beim Löschen von Daten. Die Behörde sieht in erster Linie die Hersteller in der Pflicht.

Ab welchem Alter ist eine Kinder-Smartwatch sinnvoll?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Geräte zielen vor allem auf Grundschulkinder. Entscheidend ist, ob Ihr Kind allein unterwegs ist und ob Sie die Funktionen auf das Nötige beschränken können.

Brauche ich für eine Kinder-Smartwatch einen Mobilfunkvertrag?

Für Anrufe und Ortung unterwegs ja. Je nach Modell legen Sie eine eigene SIM-Karte ein oder schließen ein Mobilfunk-Abo des Herstellers ab. Ohne Mobilfunk funktionieren viele Uhren nur eingeschränkt.

Darf eine Kinder-Smartwatch die Umgebung abhören?

Nein. Uhren mit verdeckter Abhörfunktion sind in Deutschland verboten; die Bundesnetzagentur ist dagegen seit 2017 vorgegangen. Normale Anruf- und Sprachnachrichtenfunktionen sind davon nicht betroffen.

Wie lange sollte eine Kinder-Smartwatch Updates bekommen?

Mindestens so lange, wie Ihr Kind sie voraussichtlich trägt. Ab Dezember 2027 müssen Hersteller den Supportzeitraum offenlegen, in der Regel fünf Jahre.

Fazit

Beim Kauf einer Kinder-Smartwatch zählen weniger Display oder Akku als drei unscheinbare Fragen: Wie lange gibt es Updates, wie kommt die Uhr ins Mobilfunknetz, und lassen sich Ortung, Kamera und Kontakte sauber begrenzen? Wer diese Punkte vor dem Kauf klärt, die Uhr nach dem Auspacken gründlich einrichtet und sie vor der Weitergabe vollständig löscht, vermeidet die meisten Probleme aus dem BSI-Bericht.

Foto oben: Anna Frodesiak via Wikimedia Commons, Lizenz CC0. Die gezeigte Uhr ist keines der drei Modelle aus dem BSI-Bericht.