Kraftwerke, Stromnetze und Wasserwerke in Österreich sollen sich künftig selbst gegen verdächtige Drohnen wehren dürfen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) kündigte am Donnerstag, 24. September, eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes an, die noch in diesem Jahr kommen soll. Sie würde Betreibern kritischer Infrastruktur erlauben, erkannte Drohnen bei einer konkreten Bedrohung vom Himmel zu holen. Anlass war die Vorstellung eines Zwischenberichts zur österreichischen Drohnenabwehrstrategie, gemeinsam mit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).
Für Deutschland ist das interessant, weil hier genau diese Frage noch offen ist.
Was plant Österreich konkret?
Nach den Angaben aus dem Pressestatement und dem Bericht von heise online zeichnen sich folgende Punkte ab:
- Lizenzen statt Freibrief: Betreiber sollen die Abwehr nicht einfach auf eigene Faust betreiben, sondern eine behördliche Erlaubnis erhalten. Genannt werden vor allem große Energieunternehmen. heise zählt zum Kreis der kritischen Einrichtungen außerdem Kliniken, Telekommunikationsnetze, Pipelines, Wasserwerke, den Finanzsektor, die öffentliche Verwaltung sowie Verkehrs- und Lebensmittelbetriebe.
- Störsender im Vordergrund: Laut heise geht es in erster Linie um elektronisches Stören, das eine Drohne zur Rückkehr oder zur Landung zwingt. Auch stärkere Strahlung, die das Fluggerät beschädigen kann, ist im Gespräch. Ein physisches Abfangen wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
- Technische Details offen: Welche Geräte zugelassen werden, wie die Lizenzvergabe abläuft und welche Kriterien ein Betreiber erfüllen muss, ist noch nicht festgelegt.
Dass die Regelung ausgerechnet im Telekommunikationsgesetz landet, hat einen praktischen Grund: Wer Funkverbindungen stört, greift in das Frequenzspektrum ein. Der Betrieb von Störsendern ist Privatleuten und Unternehmen deshalb grundsätzlich verboten und braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
Drohnenlagezentrum und Großübung
Neben der Gesetzesänderung haben die beteiligten Ressorts ihre Zusammenarbeit neu organisiert. An der Arbeitsgruppe sind das Innen-, das Verteidigungs- sowie das Infrastruktur- und das Wirtschaftsministerium beteiligt. Sie betreiben inzwischen ein gemeinsames Drohnenlagezentrum, das Sichtungen und Bedrohungen zusammenführen soll. Für die kommenden Monate ist eine größere Drohnenübung angekündigt, der Endbericht der Arbeitsgruppe soll bis Jahresende vorliegen.
Leichtfried begründete den Handlungsdruck mit den Einsatzzwecken, die Behörden inzwischen beobachten: Drohnen würden für „Spionage, Desinformation, Sabotage und sogar Terror-Anschläge“ genutzt. Karner sprach davon, dass sich die Bedrohung im vergangenen Jahrzehnt bei Anzahl, Technik und Bedeutung deutlich verschärft habe. Zahlen zu Vorfällen in Österreich nannte die Regierung nicht. Tanner sieht die Finanzierung über die bestehenden Budgetpläne weitgehend gedeckt; zusätzliche Mittel brauche es vor allem für die Abwehr auf große Distanz.
Nach heise-Angaben steht die Initiative im Zusammenhang mit der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (2022/2557) und einem geplanten Spionagegesetz, das gegen sogenannte „Wegwerfagenten“ vorgehen soll, also gegen kurzfristig angeworbene Helfer ausländischer Dienste.
Wie ist die Lage in Deutschland?

Deutschland hat einen anderen Weg eingeschlagen. Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Sie soll die Abwehr hybrider Angriffe mit Drohnen auf kritische Infrastruktur und Flughäfen verbessern. Kern der Reform: Die Länderpolizeien können die Bundeswehr um Unterstützung bitten, die dann zur Gefahrenabwehr auch Gewalt gegen Drohnen einsetzen darf. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen. Zusätzlich drohen bis zu fünf Jahre Haft, wer vorsätzlich unbefugt in Sicherheitsbereiche von Flughäfen eindringt und damit den Luftverkehr gefährdet.
Eine eigene Abwehrbefugnis für Stadtwerke, Netzbetreiber oder Chemieparks enthält das Gesetz nicht. Der Bundestag forderte die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung lediglich auf zu prüfen, ob und wie Betreiber rechtssicher zur Detektion und Abwehr gefährlicher Drohnen ermächtigt werden können, und bei Bedarf einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Österreich geht mit dem Lizenzmodell also einen Schritt weiter als Deutschland. Für Betreiber in Deutschland bleibt es vorerst dabei: Sie können Drohnen mit eigener Technik erkennen und melden, die Abwehr ist Sache von Polizei und im Ernstfall Bundeswehr.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Energieversorger und andere Betreiber mit Standorten in beiden Ländern entsteht ein Flickenteppich. In Österreich könnte ein Kraftwerksbetreiber künftig mit Lizenz eigene Störtechnik einsetzen, in Bayern dagegen nicht. Offen ist außerdem, wer haftet, wenn eine gestörte Drohne unkontrolliert abstürzt, und wie Fehlalarme etwa bei genehmigten Inspektionsflügen vermieden werden. Auch dazu liegen aus Wien noch keine Details vor. Sobald der Gesetzentwurf veröffentlicht wird, ergänzen wir diesen Beitrag.
Wer sich allgemein für die Sicherheit kritischer Netze interessiert: Auch beim Schutz von Datenleitungen am Meeresgrund spielt die EU-Resilienzpolitik eine Rolle, wie unser Beitrag zum Meta-Seekabel Petal zeigt.
Häufige Fragen
Dürfen in Österreich Unternehmen jetzt schon Drohnen abschießen?
Nein. Karner hat eine Gesetzesänderung angekündigt, beschlossen ist sie noch nicht. Bis dahin bleibt die Abwehr Sache der Behörden.
Welche Methoden sind geplant?
Vorrangig elektronisches Stören, das Drohnen zur Landung oder Rückkehr zwingt. Die genauen technischen Vorgaben stehen laut heise noch nicht fest.
Dürfen Betreiber in Deutschland Drohnen abwehren?
Nein. Nach dem geänderten Luftsicherheitsgesetz sind Polizei und auf Anforderung die Bundeswehr zuständig. Ob Betreiber eigene Befugnisse bekommen, soll die Bundesregierung erst prüfen.
Gilt das auch für private Hobbydrohnen?
Die Regelung zielt auf Drohnen, die kritische Infrastruktur bedrohen. Wer mit einer Hobbydrohne Flugverbotszonen über Kraftwerken oder Flughäfen missachtet, riskiert aber schon heute Bußgelder und Strafverfahren.











