Wer 2027 eine Solaranlage aufs Hausdach setzt, soll deutlich weniger Strom ins Netz abgeben dürfen und dafür auch weniger Geld bekommen. Am Donnerstag (24.09.2026) hat der Bundestag den Regierungsentwurf zum EEG 2027 in erster Lesung beraten. Kernpunkte für Privathaushalte: Neue kleine und mittlere PV-Dachanlagen sollen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen fällt weg.

Beschlossen ist damit noch nichts. Der Entwurf (Drucksache 21/7867) liegt jetzt beim federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Änderungen sind im weiteren Verfahren möglich. Das Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung bereits 2027 in Kraft treten. Wir fassen zusammen, was geplant ist und was das für Ihre Entscheidung bedeutet.

Was ändert sich für kleine Solaranlagen?

Die Bundesregierung begründet die Reform damit, dass das bisherige Modell für kleine Anlagen – installieren, einspeisen, 20 Jahre feste Vergütung kassieren – nicht mehr in die Zeit passe. Der Strom soll künftig stärker dem Bedarf und den Preissignalen am Markt folgen. Aus dem Gesetzentwurf ergeben sich für Neuanlagen vor allem diese Punkte:

  • Einspeisedeckel 50 %: Kleine und mittlere PV-Dachanlagen dürfen ihre Einspeisespitzen nur noch bis zur Hälfte ihrer Nennleistung ins Netz abgeben. Laut ADAC betrifft das neue Anlagen zwischen 2 und 100 kWp.
  • Keine feste Vergütung mehr: Für Anlagen unter 25 kW wird die Förderung „weitgehend eingestellt“, wie es im Entwurf heißt. Stattdessen gibt es eine befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent je Kilowattstunde für höchstens 36 Monate.
  • Direktvermarktung als Regelfall: Wer weiter einspeist, soll den Strom über einen Direktvermarkter verkaufen. Für den Einstieg ist ein Direktvermarktungsbonus für vier Jahre vorgesehen.
  • Smart Meter früher: Das Messstellenbetriebsgesetz soll so geändert werden, dass bereits Anlagen ab mehr als 2 kW in den Rollout intelligenter Messsysteme einbezogen werden.
  • Nulleinspeisung wird einfacher: Hürden für Anlagen, die gar keinen Überschuss ins Netz geben, sondern speichern oder abregeln, sollen sinken.
Kleine PV-Dachanlage: heute vs. EEG-2027-Entwurf
Grafik: dasTECHNO · Daten: Bundestag (Drucksache 21/7867, hib 10.09.2026), ADAC

Warum die 50-Prozent-Grenze?

Das Problem ist die Mittagsspitze. An sonnigen Tagen speisen Hunderttausende Dachanlagen gleichzeitig ein, die Netze kommen an ihre Grenzen und die Börsenpreise rutschen teils ins Negative. Die Regierung setzt deshalb auf Speicher: Für Solaranlagen soll es nach dem Entwurf „der Regelfall sein“, dass sie von Anfang an zusammen mit einem Batteriespeicher gebaut werden. Der Speicher nimmt den Mittagsstrom auf und gibt ihn abends ab, wenn der Verbrauch und der Wert des Stroms höher sind.

Schon heute gilt seit dem sogenannten Solarspitzengesetz von Februar 2025 eine Begrenzung: Neue Anlagen ohne Smart Meter dürfen laut ADAC maximal 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Der Entwurf verschärft das auf 50 Prozent und macht die Grenze dauerhaft.

Was bedeutet das für Sie?

Für wen sich eine Anlage noch lohnt, hängt künftig vor allem am Eigenverbrauch. Die Bundesregierung sagt das offen: Kleine Anlagen seien bei hohem Eigenverbrauch oft schon ohne Förderung wirtschaftlich, auf dieses Segment werde die Förderung konzentriert.

  • Sie planen gerade eine Anlage: Wer vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb geht, gilt nach Angaben des ADAC als Bestandsanlage und sichert sich die heutige Vergütung von derzeit 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) für 20 Jahre. Handwerker sind im Herbst allerdings oft ausgebucht, fragen Sie früh nach dem realistischen Inbetriebnahmetermin.
  • Sie haben schon eine Anlage: Bestehende Anlagen behalten ihren Vergütungsanspruch nach dem EEG, unter dem sie angemeldet wurden. Der Entwurf passt nur an, wie Netzbetreiber diesen Strom vermarkten.
  • Sie haben ein Balkonkraftwerk: Steckersolargeräte sind laut ADAC von den neuen Regeln nicht betroffen. Wie Sie den Ertrag Ihres Steckersolargeräts im Blick behalten, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Balkonkraftwerk-Ertrag.
  • Sie planen für 2027: Rechnen Sie mit Speicher. Ohne Batterie verschenkt eine Anlage mit 50-Prozent-Deckel an sonnigen Mittagsstunden Ertrag, den sie weder selbst nutzen noch verkaufen kann.

Wie viel Ertrag die Grenze tatsächlich kostet, hängt von Ausrichtung, Anlagengröße und Verbrauch ab. Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Prozentwerte, sondern lassen Sie sich vom Installateur eine Ertragssimulation für Ihr Dach mit und ohne Speicher erstellen.

Was steht sonst im EEG 2027?

Die Novelle geht weit über Hausdächer hinaus. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 weiterhin auf 80 Prozent steigen. Für Windkraft an Land sind zusätzliche Ausschreibungsmengen von 12 Gigawatt vorgesehen, um 115 Gigawatt installierte Leistung bis 2030 zu erreichen. Große Solarparks auf Freiflächen sollen stärker im Fokus stehen, weil sie günstiger Strom erzeugen.

Anlagen ab 100 kW wechseln auf zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference): Liegen die Markterlöse über dem Förderwert, muss der Betreiber den Überschuss abgeben. Das verlangt das EU-Recht. Netzbetreiber sollen Anschlussanfragen zudem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren dürfen. Für die 2027 bis 2032 neu geförderten Anlagen rechnet der Bund mit Kosten von rund 12,8 Milliarden Euro.

Wie geht es weiter?

In der Debatte verteidigte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) die Reform als Weg zu einem kosteneffizienteren Ausbau. Grüne und Linke lehnten die Kürzungen für kleine Anlagen ab, die AfD will das EEG ganz abschaffen und hat dazu einen eigenen Entwurf eingebracht. Nach den Ausschussberatungen folgen die zweite und dritte Lesung im Bundestag, außerdem muss der Bundesrat beteiligt werden. Weil es um Förderung geht, ist auch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nötig. Einen festen Termin für die Verabschiedung gibt es noch nicht.

Häufige Fragen

Gilt die 50-Prozent-Grenze auch für meine bestehende Anlage?

Nein. Der Entwurf sieht den Einspeisedeckel für neue PV-Dachanlagen vor. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Regeln.

Ab wann gilt das neue EEG?

Die Bundesregierung will das Gesetz 2027 in Kraft setzen. Nach Angaben des ADAC gelten Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, noch als Bestandsanlagen. Verabschiedet ist das Gesetz aber noch nicht.

Sind Balkonkraftwerke betroffen?

Nach Angaben des ADAC nein. Die Änderungen zielen auf fest installierte Dachanlagen.

Lohnt sich eine PV-Anlage ab 2027 noch?

Vor allem dann, wenn Sie einen großen Teil des Stroms selbst verbrauchen, etwa mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto. Die reine Einspeisung wird deutlich weniger attraktiv.