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Recht auf Internet: 15 Mbit/s bleiben die Untergrenze
Der Digitalausschuss des Bundestags folgt der Bundesnetzagentur – die Mindestversorgung beim Internet bleibt bei 15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload. Was das für Haushalte bedeutet.
Der Digitalausschuss des Bundestags folgt der Bundesnetzagentur – die Mindestversorgung beim Internet bleibt bei 15 Mbit/s Download und 5 Mbit/s Upload. Was das für Haushalte bedeutet.